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Katze bringt Nachbarn vor Gericht

Mieze Mathilde wurde bei einem Ausflug schwer verletzt. Die Besitzerin aus Kirschau fordert Schadenersatz. Nicht zum ersten Mal.

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© Steffen Unger

Von Katja Schäfer

Ein Bein hat Mieze Mathilde eingebüßt. Und ein Stück Schwanz. Aber immerhin ist sie noch am Leben. Anders als zwei andere Katzen von Rita Brauner. Diese Tiere hat ein Hund aus der Nachbarschaft auf dem Gewissen. Auch die Verletzungen von Mathilde – neben den sichtbaren zusätzlich ein Lungenriss – stammen von ihm. Deshalb fordert die Kirschauerin jetzt Schadenersatz von den Hundehaltern.

Zwei Fälle enden tödlich

Die mehrmaligen Behandlungen der Mieze in eine Stolpener Tierklinik haben 1 630 Euro gekostet. Hinzu kommen Fahrkosten in Höhe von 220 Euro. Insgesamt 1 850 Euro will Rita Brauner von den Hundehaltern haben. Deshalb sitzen sich beide Seiten jetzt vorm Bautzener Gericht gegenüber. Das beklagte Ehepaar ist am Donnerstag jedoch nicht selbst anwesend, sondern hat einen Anwalt bevollmächtigt, es zu vertreten. Die Beiden seien aus Krankheitsgründen nicht in der Lage, dem Termin beizuwohnen, sagt dieser. – Vor gut einem Jahr war Mieze Mathilde über ein Grundstück in der Nachbarschaft spaziert. Der dort lebende Hund – nach Aussagen des Sohnes der Besitzer, der im Gerichtssaal in den Zuschauerreichen sitzt – eine Mischung aus Dogo Agentino und Boxer – biss zu. Nicht zum ersten Mal. Zwei Katzen von Rita Brauner sind auf diese Weise schon gestorben. Die Erste erwischte der Hund auf Brauners Grundstück. Für den Verlust kamen seine Besitzer auf. Der zweite Fall ereignete sich auf dem Gelände, auf dem der Mischling zu Hause ist. „Da habe ich schon mal auf Schadenersatz geklagt. Das wurde aber abgeschmettert“, erzählt Rita Brauner, die selbst auch einen Hund hält. Nach dem jüngsten Vorfall hat sie erneut Klage eingereicht. Aber die Hundebesitzer lehnen eine Zahlung ab. Sie sind der Meinung, dass die Klägerin selbst Schuld an den Verletzungen ihrer Katze trage, weil sie das Tier ohne Aufsicht ins Freie gelassen habe.

Richter Markus Kadenbach macht beim Gerichtstermin recht schnell klar, dass Rita Brauner kaum mit Schadenersatz in voller Höhe rechnen könne; maximal mit der Hälfte der Summe. Denn die Katze habe einen Beitrag zu dem Vorfall geleistet. „Der Hund hätte die Katze nicht gebissen, wäre sie nicht in sein Revier gelaufen“, betont der Richter. Da Rita Brauner aus Erfahrung wisse, dass der Hund sehr aggressiv auf fremde Katzen reagiere, solle sie Vorsorge treffen, dass ihre Katze nicht auf dieses Gelände gelange. Doch das sei bei Freigänger-Katzen schwierig. Darin sind sich beide Parteien und auch der Richter weitgehend einig. „Es ist nicht rechtswidrig, wenn eine Katze über andere Grundstücke läuft. Das liegt in der Natur dieser Tiere“, erklärte Markus Kadenbach.

Gütliche Einigung scheitert

Rita Brauners Anwalt Silvio Schütze sieht durchaus Schuld bei den Hundehaltern. Sie müssten etwas tun, damit das Tier nicht zubeißt. Laut Polizeiverordnung habe sich jeder Hund so zu verhalten, dass niemand zu Schaden komme. Der Rechtsanwalt der Beklagten entgegnet, dass das nur in der Öffentlichkeit gelte. Auf einem privaten Grundstück könne man sich durchaus einen Wachhund halten. Das Tier seiner Mandanten sei – so erwähnt er – vom Amtstierarzt begutachtet und im Ergebnis dessen als nicht gefährlich eingestuft worden.

Der Versuch des Richters, den Rechtsstreit friedlich beizulegen, scheitert. Die Hundebesitzer lehnen eine gütliche Einigung ab, wollen eine grundsätzliche Entscheidung. Die wird aber noch eine Weile auf sich warten lassen. Aus formellen Gründen: Bisher richtet sich die Klage gegen das Ehepaar, bei dem der Hund lebt. Beim Gerichtstermin führt der Anwalt der Beklagten jedoch an, dass das Tier nur der Frau gehöre. Deshalb muss nun die Klage neu geschrieben werden. Am 19. Oktober um 15 Uhr treffen sich beide Seiten wieder im Bautzener Gericht.