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Kameras in Taxi-Flotte: Saftige Strafe für Kleinunternehmer

Ein 55-Jähriger sollte 9 000 Euro zahlen, weil in allen seinen Autos gefilmt wurde.

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Von Alexander Schneider

Dürfen Fahrgäste im Taxi gefilmt und ihre Gespräche aufgezeichnet werden, selbst wenn sie dazu eingewilligt haben? Für Sachsens Datenschutzbeauftragten ist die Antwort klar: selbstverständlich nicht.

Ein Dresdner Taxi-Unternehmer sieht das anders. Nachdem er selbst und seine Fahrerinnen und Fahrer mehrfach Opfer brutaler Überfälle und sexueller Attacken geworden waren, stattete der 55-Jährige bereits 2009 alle fünf Taxen mit „Dashcams“ aus. Die Videokameras filmten nicht nur nach draußen, sondern auch ins Innere der Droschken und schnitten Gespräche mit. Ein Glücksfall könnte man meinen, denn Ende 2013 hat die Polizei mit diesen Bildern sogar öffentlich nach Tätern aus dem Taxi gefahndet. Diese Fotos riefen die Datenschützer auf den Plan. Im März 2014 kontrollierten sie einen Van der Flotte.

Wegen der vermeintlich verbotenen Tonaufnahmen riefen die Datenschützer nach einer wohl illegalen „Testfahrt“ sogar die Polizei. Strafrechtlich passierte dem Chef nichts. Doch weil er nach der Kontrolle die Kameras ein Jahr weiter betrieben hatte, sollte er ein Bußgeld von 9 000 Euro zahlen. Das akzeptierte der Mann nicht.

Im Prozess am Amtsgericht Dresden kritisierte er am Freitag, es gebe keine klare gesetzliche Regelung. Taxen zählten schließlich wie Bahnen zum öffentlichen Verkehrsraum: „Dort wird überall gefilmt.“

Ein Datenschutz-Referent verwies dagegen auf eine Empfehlung des „Düsseldorfer Kreises“ von Datenschutzbeauftragten. Er musste jedoch einräumen, dass diese Empfehlung nie an Verbände oder Innungen durchgestellt worden sei. Richter Jochen Meißner reduzierte das Bußgeld auf „nur“ noch 1 000 Euro.