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Kahlschlag am Bahndamm

Die Bahn lässt entlang der Strecke in Copitz Bäume und Büsche entfernen. Anwohner sind entsetzt über den Radikalschnitt.

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© Norbert Millauer

Von Christian Eissner

Pirna. Die Kettensägen kreischten vergangene Woche, statt des Grünzugs entlang der Bahntrasse am Haltepunkt Copitz Nord hinterließen sie eine kahle Fläche. Anwohner waren entsetzt über den radikalen Sägen-Einsatz und fragten bei der SZ nach: Was soll das und wer hat die Baumfällungen zu verantworten? Zuständig für die Pflege der Bahntrasse und damit auch für die Fällaktion ist die Deutsche Bahn. Wie das Unternehmen auf SZ-Anfrage mitteilt, sei das Entfernen des Gehölzstreifens aus Sicherheitsgründen nötig gewesen. Solch ein Sicherheitsschnitt werde regelmäßig in Abständen durchgeführt, um potenzielle Gefahren für den Bahnverkehr auszuschließen. Im Fall des betroffenen Hanges an der Copitzer Bahnstrecke habe man im Vorfeld Hangbewegungen festgestellt. „Die Gehölze auf dem Hang gegenüber dem Haltepunkt Pirna-Copitz Nord stellten ein Gefahrenpotenzial sowohl gegenüber dem Bahnbetrieb als auch den angrenzenden Gärten dar“, erläutert Bahn-Sprecherin Erika Poschke-Frost.

Büsche dürfen wieder wachsen

Weggesägt wurden Büsche, aber auch größere Bäume, die teils schon seit Jahrzehnten an dem Hang wuchsen. Das Freischneiden des Hanges sei mit der Naturschutzbehörde abgestimmt, teilt die Bahn mit. Ersatzpflanzungen wird es nach Auskunft des Unternehmens auf dem etwa 300 Meter langen Hang nicht geben. Auf der gerodeten Fläche soll sich in den kommenden Jahren aber wieder eine dichte Vegetation ansiedeln dürfen. Vor allem Sträucher werde man wachsen lassen, so die Bahnsprecherin, das erneute Hochwachsen von Bäumen sei hingegen aufgrund des ungünstigen Untergrundes nicht erwünscht.

„Es wird stets darauf geachtet, dass nur der zur Sicherheit für den Bahnbetrieb, unserer Reisenden und unserer Nachbarn erforderliche Rückschnitt durchgeführt wird“, wirbt Erika Poschke-Frost um Verständnis. „Großflächige Maßnahmen bilden dabei die Ausnahme. Einzelne Fällungen im Zuge der Verkehrssicherungspflicht müssen aber immer wieder in Betracht gezogen werden.“