Freitag, 30.11.2012
Kaffeefahrt wird für Gast gefährlich
Weil er auf einen Fahrgast zufuhr, stand ein Busfahrer vor Gericht. Er wollte verhindern, dass Beweise gegen die Werbefahrt gesammelt werden.
Der Verteidiger des 47-jährigen Angeklagten Andreas M., der Name wurde aufgrund des Persönlichkeitsschutzes von der Redaktion geändert, war zur Verhandlung allein aus Gelsenkirchen gekommen. Vorgeworfen wird M. Nötigung.
Am 3. Januar 2011, in der Zeit zwischen 15.55 Uhr und 16.02 Uhr, kam es anlässlich einer Werbeverkaufsfahrt auf dem Parkplatz der Gaststätte „Grünes Haus“ an der Bundesstraße 169 zwischen Döbeln und Hainichen zu einem Vorfall. Alfons R., der Name wurde ebenfalls geändert, fühlte sich vom Veranstalter der Werbeverkaufsfahrt betrogen. Verärgert versuchte er in den Bus zu steigen, um Beweise gegen das Busunternehmen zu finden, das zu dem Werbeverkauf gefahren war. Das verweigerte ihm der Busfahrer Andreas M., der gleichzeitig der Busunternehmer war.
Lebensbedrohliche Situation
Um die Abfahrt des Busses zu verhindern und doch noch zu den vermuteten Beweisen zu kommen, stellte sich der Geschädigte vor das Fahrzeug. Ungeachtet dessen fuhr der Angeklagte mit dem Bus langsam an und auf Alfons R. zu. Dieser klammerte sich an die Scheibenwischer des Fahrzeugs. Er wurde ein Stück mitgezerrt. Der Geschädigte erstattete Anzeige. Die Situation, als der Bus auf ihn zurollte, schildert er als lebensbedrohlich.
In der Verhandlung wird klar, dass Alfons R. einer derjenigen war, die sich über eine Werbefahrt geärgert hatte und deshalb gegen das Busunternehmen vorgehen wollte. Aus diesem Grund fuhr er zwei Wochen nach dem Vorfall erneut zu einer Werbeverkaufsshow. Auf der Fahrt wollte er Beweismittel sichern.
Obwohl der Verteidiger auf Freispruch plädierte, sahen es Staatsanwalt und Richter anders. Sie stuften die Aussage des Geschädigten als glaubhaft ein. Das Gericht verurteilt Andreas M. wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von insgesamt 2.800 Euro.