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Juwelier schon wieder heimgesucht

Gerade erst stand der letzte Täter vor Gericht – da versuchen sich zum nächsten Mal Kriminelle an der Schaufensterscheibe.

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© Silke Dietze

Von Stefan Lehmann

Nünchritz. In der Nacht zum Montag haben Unbekannte versucht, in das Uhren- und Schmuckgeschäft von Jens Berger an der Riesaer Straße in Nünchritz einzubrechen. Es war bereits der zweite Vorfall in nicht einmal einem Jahr. Diesmal gelang es dem Täter jedoch nicht, die Glastür des Ladens einzuschlagen. „Der Täter muss mit einer Axt oder einem Beil vorgegangen sein“, so der Inhaber. Der entstandene Schaden beträgt etwa 1 000 Euro.

Dabei war Berger davon ausgegangen, jetzt erst einmal Ruhe zu haben. Noch in der letzten Woche musste er als Zeuge vor dem Amtsgericht Riesa aussagen. Dort musste sich Mirko P.* für den Einbruch in sein Geschäft im Mai 2016 verantworten. Darüber, wie sich der Kleinkriminelle dabei angestellt hatte, musste der Großenhainer Angeklagte vor Gericht dann selbst den Kopf schütteln.

Denn sonderlich professionell ging P. nicht vor, als er in der Nacht auf den 30. Mai in das Geschäft einstieg. Irgendwann nach Mitternacht warf er mit einem Gullydeckel die Tür ein. Das Glas zersplitterte – und schon stand er im Laden. Dort schnappte er sich Schmuck im Wert von mehr als 3 000 Euro. Höchstens fünf Minuten später war er verschwunden – allerdings nicht spurlos. Die Blutstropfen brachten die Kriminalpolizei relativ zügig auf seine Spur. Denn P. ist kein unbeschriebenes Blatt. Seit 2008 stand er mehrfach vor Gericht, fast immer wegen Ladendiebstahls, für die ihm das Gericht jeweils Geldstrafen aufbrummte.

Als die Polizei nach dem DNA-Treffer vor seiner Tür stand, hatte Mirko P. schon einen großen Teil des Schmucks verkauft. Viel Geld hat er nicht dafür bekommen, sagt er. „Es waren nicht mal 1 000 Euro.“ Auch beim Weiterverkauf stellte sich P. nicht besonders clever an. Mit einem der Händler schloss er einen Kaufvertrag, weil der ihn nach dem Personalausweis fragte – ein weiterer Beweis gegen ihn.

Juwelier Jens Berger jedenfalls erhielt nur einen Bruchteil der gestohlenen Ware zurück. Rund 200 Euro war der Schmuck wert, den die Polizei in Mirko P.s Wohnung beschlagnahmen konnte. Für den Schaden – zum Stehlschaden kommen noch rund 1 000 Euro für die zerstörte Scheibe – sei zwar die Versicherung aufgekommen. Jede Menge Nerven habe ihn der Einbruch aber trotzdem gekostet, sagt der 48-Jährige. Und das nicht nur, weil die gestohlene Ware genau dokumentiert werden musste. „Die Versicherung zahlt zwar. Aber sie kann danach auch Forderungen stellen, die Sicherheitsmaßnahmen zu erhöhen.“ Und das ist alles andere als billig: Von spezieller Folie über eine stärkere Verglasung bis zu Alarmanlagen sei vieles möglich – das gleiche Prozedere befürchtet Berger nach dem jüngsten Vorfall nun wieder.

Wie er damals zu dem Entschluss gekommen ist, in das Schmuckgeschäft einzusteigen, konnte Mirko P. bei Gericht nicht schlüssig begründen. Es sei eine spontane Tat gewesen, sagt er. Eine Behauptung, die bei Staatsanwältin und Richterin für hochgezogene Augenbrauen sorgte, liegt doch der Tatort Kilometer von seiner Wohnung entfernt. Richterin Ingeborg Schäfer verurteilte P. am Ende wegen besonders schweren Diebstahls zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe. Weil er bisher nur zu Geldstrafen verurteilt wurde, wird die zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss Mirko P. noch 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Ob P. nun wieder für die Tat verantwortlich ist, ist bislang noch ungeklärt. (mit veb)

*Name geändert.