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Junge Familie kann bald bauen

Der Gemeinderat hat jetzt einer Ergänzungssatzung für Kleindubrau zugestimmt. Diesen Weg gehen auch andere Kommunen.

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© Symbolbild: dpa-tmn

Von Kerstin Fiedler

Großdubrau. Das Grundstück, auf dem eine junge Familie in Kleindubrau bauen will, ist im Familienbesitz. Trotzdem kann dort nicht gebaut werden. Es befindet sich laut Flächennutzungsplan der Gemeinde Großdubrau im Außenbereich. Um jedoch der jungen Familie zu helfen, stimmte der Gemeinderat Großdubrau auf seiner Sitzung am Donnerstag einer Ergänzungssatzung zu.

Diskutiert wurde an diesem Abend nicht direkt über die Ergänzungssatzung, sondern darüber, warum im Einzelfall der Antragsteller das Geld für die Ergänzungssatzung zahlen muss, beim Eigenheimstandort an der Jeremias-/Thälmannstraße die Kosten für die Änderung einer Satzung die Gemeinde übernimmt. Gemeinderat Torsten Kunth (Unabhängige Wählervereinigung) findet, dass man darüber auch einmal sprechen kann. Für Tobias Hilbert (CDU) ist das jedoch klar. „Das Grundstück ist im Privatbesitz. Den Eigenheimstandort hat die Gemeinde selbst erschlossen, also muss sie auch für die Änderungen zahlen“, findet er. Großdubraus Bürgermeister Lutz Mörbe (parteilos) ergänzt zudem, dass es eine Forderung des Landratsamtes war, die Satzung im Eigenheimgebiet zu ändern.

Dass Gemeinden mit einer Ergänzungssatzung Baurecht schaffen, ist keine Seltenheit. Meist betrifft das Grundstück, die in Privatbesitz sind und im Außenbereich von Bebauungsplänen liegen. Das Erstellen der Satzung durch ein Planungsbüro bis zur Baureife bezahlt dann der Eigentümer. Beispiele gab es in Großdöbschütz am Siedlungsweg, wo vor einem Jahr der Wunsch bestand, zu bauen. Doch das Grundstück lag im Außenbereich, hatte also kein Baurecht. In Königswartha stimmte der Gemeinderat im September zu, dass der Flächeneigentümer in Oppitz Platz für drei Eigenheime schaffen kann, indem die Fläche in den Innenbereich verlegt wurde.