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Jobverlust wegen Volksverhetzung

Einem Feuerwehrmann aus dem Landkreis Meißen könnte ein Facebook-Eintrag zum Verhängnis werden.

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© Symbolbild/dpa

Von Jürgen Müller

Meißen/Coswig. Wer es bis jetzt noch nicht begriffen hat, lernt es wohl auch nicht mehr. Facebook ist kein rechtsfreier Raum. Alles, was dort geäußert wird, ist öffentlich. Und wenn Kommentare beleidigenden, diskriminierenden, rassistischen oder volksverhetzenden Inhalt haben, dann sieht man sich ganz schnell vor Gericht wieder. Diese Erfahrung musste jetzt ein Coswiger machen. Er hatte in dem sozialen Netzwerk Unglaubliches gepostet.

Unter das Foto von einem Maschinengewehr schrieb er: Das schnellste Asylverfahren Deutschlands. Lehnt bis zu 1400 Asylanträge in einer Minute ab.“ Volksverhetzung warf ihm daraufhin die Staatsanwaltschaft vor. Auf deren Antrag hin verhängte das Meißner Amtsgericht eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro, insgesamt also 2400 Euro. Dagegen ging der Mann in Einspruch. Wohl weniger wegen der Höhe der Geldstrafe an sich, eher wohl wegen der generellen Verurteilung. Denn der Mann ist Berufsfeuerwehrmann in einer sächsischen Großstadt, somit Beamter. Sein Dienstherr ließ ihn schon wissen, dass er im Falle einer wie auch immer gearteten Verurteilung wohl seinen Beamtenjob los wird. Am Dienstag wurde in Meißen über die Sache verhandelt.

Der Tatvorwurf hat eine ganz andere Dimension als die Volksverhetzung, die ebenfalls am Amtsgericht Meißen im März gegen einen Hobby-Landwirt aus Coswig verhandelt wurde. Der 27-Jährige hatte auf Facebook von „Drecksvolk“ gesprochen und damit Asylbewerber gemeint. Allerdings nicht pauschal alle, sondern nur bestimmte, wie sich herausstellte. Die hatten von seiner Weide Schafe gestohlen, geschächtet und gegessen.

Die 22 und 28 Jahre alten Tatverdächtigen aus Nordafrika wurden zwar ermittelt, ihnen passierte aber nichts. Das Verfahren gegen den einen wurde eingestellt, weil nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine Täterschaft nicht zweifelsfrei nachzuweisen sei. Auch der andere muss sich nicht wegen dieser Tat vor Gericht verantworten. Auch gegen ihn wurde das Verfahren eingestellt, wenn auch aus einem anderen Grund. Er hatte weitere, viel schwerere Straftaten begangen, sodass diese nicht ins Gewicht fallen bei der dann zu erwartenden Verurteilung.

Nicht nur für den Landwirt war das unverständlich. Er hingegen sollte 1350 Euro Strafe bezahlen. Auch er ging gegen den Strafbefehl in Einspruch, wurde freigesprochen. Obwohl auch der Staatsanwalt Freispruch gefordert hatte und den auch bekam, ging die Staatsanwaltschaft in Revision. Nach deren Ansicht wurde vom Gericht übergeordnete Rechtsprechung nicht genügend beachtet. Das Verfahren geht also weiter. Bei einer Revision wird ein Urteil auf Rechtsfehler überprüft. Einen Termin für die Revisionsverhandlung gibt es noch nicht. „Wir sollten als Juristen die Kirche im Dorf lassen und diejenigen Hetzer bestrafen, die wirklich zum Hass aufrufen“, sagte damals Verteidiger Frank Hannig.

Auch diesmal ist Hannig der Verteidiger. Er möchte, dass das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt wird. Doch Staatsanwalt Dieter Kiecke lässt sich nicht darauf ein. Weil Richterin Ute Wehner keine Zeugen geladen hat, muss nun ein neuer Termin festgelegt werden. Hannig will für seinen Mandanten weiterkämpfen. Denn diesem droht bei einer Verurteilung der Jobverlust.