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Jobcenter um 10 000 Euro betrogen

Ein Ehepaar aus Waldheim kassierte zu unrecht Geld. Ein Geständnis mildert die Strafe nicht.

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© Symbolbild/dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Ein Ehepaar aus Waldheim soll beim Jobcenter Mittelsachsen am 14. Februar 2014 Leistungen beantragt haben. In dem Erstantrag und in weiteren gaben sie an, dass sie für zwei Kinder keinen Unterhalt erhielten. Doch der wurde gezahlt. Dem Amt entstand ein Schaden in Höhe von rund 10 000  Euro.  Wegen der Tat standen die 38-jährige Frau und ihr 36-jähriger Ehemann jetzt vorm Amtsgericht Döbeln.

„Ich weiß, dass ich nichts angegeben habe“, sagte die Beschuldigte in der Verhandlung. „Ich ging davon aus, dass der Kindesvater nicht zahlt.“ Doch obwohl der Vater der beiden Töchter in den vergangenen Jahren seiner Verpflichtung nicht nachkam, gingen diesmal Zahlungen auf dem Konto der Frau ein. Weil der Angeklagten bewusst war, dass sie falsch gehandelt hatte, zeigte sie sich im Mai 2016 selbst beim Jobcenter an. Von dem zu viel gezahlten Geld forderte das Amt allerdings nur 4 000 Euro zurück. Warum das Arbeitsamt nur weniger als die Hälfte des Betrages erstattet haben wollte, blieb in der Verhandlung ungeklärt. Das Ehepaar zahlt dem Amt die Schulden in Raten von 70  Euro pro Monat zurück.

Bisher ist die Angeklagte noch nicht straffällig geworden. Bei ihrem Ehemann stehen allerdings mehrere Straftaten zu Buche. Sieben Einträge hat er im Bundeszentralregister, unter anderem wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Haftpflichtversicherung. Aber auch Urkundenfälschung, Diebstahl, Betrug und Unterschlagung hat er schon begangen. Die letzte Straftat war 2009. Richter Janko Ehrlich verurteilte das Ehepaar wegen Betrugs zu Geldstrafen. Die Beschuldigte muss 1 200 Euro zahlen, ihr Ehemann 3 200 Euro. Die Urteile sind rechtskräftig.