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Knöllchen auf dem Aldi-Parkplatz

Vor den Discountern in Zittau darf nur noch 90 Minuten mit Parkscheibe geparkt werden – sonst drohen Strafen.

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© Matthias Weber

Von Jan Lange

Erst auf den zweiten Blick fiel Werner Hübner der grüne Zettel auf. „Als ich zu Hause war, wunderte ich mich, was da hinter meinem Scheibenwischer steckt“, erzählt der Zittauer. Es handelte sich um einen Parkhinweis der Firma Park & Control. Demnach dürfen die Parkflächen vor den Aldi-Märkten mit einer Parkscheibe maximal 90 Minuten benutzt werden. Hübner, ein regelmäßiger Kunde im Aldi-Markt an der Leipziger Straße, hatte sein Fahrzeug wie gewohnt einfach abgestellt und war einkaufen gegangen. Aus diesem Grund hing der Hinweiszettel an seinem Auto.

An der Einfahrt weist ein blaues Schild auf die Regeln hin, das aber nur schwer zu lesen ist.
An der Einfahrt weist ein blaues Schild auf die Regeln hin, das aber nur schwer zu lesen ist. © Matthias Weber

Dabei handelt es sich aber keinesfalls um einen schlechten Scherz oder eine Werbung. Wie die Aldi GmbH auf SZ-Anfrage bestätigt, wurden die Parkplätze der Zittauer Aldi-Verkaufsstellen mit Wirkung vom 1. Oktober zur Parkraumüberwachung an Park & Control übergeben. An beiden Märkten gebe es nur eine geringe Anzahl an Stellplätzen, 50 an der Leipziger Straße, 59 an der Dresdner Straße. Diese Stellplätze werden laut Aldi-Geschäftsführung sehr oft von Fremd- und Dauerparkern benutzt. „Insbesondere in Stoßzeiten, an Feiertagen, im Oster- und Weihnachtsgeschäft mussten wir feststellen, dass wir unseren Kunden keine ausreichenden Parkflächen zur Verfügung stellen können“, sagt Wolf Weiland, Geschäftsführer der Aldi GmbH in Hoyerswerda.

Werner Hübner kann das nicht bestätigen. Er habe vor seinem Aldi-Markt stets einen freien Parkplatz gefunden. Auch wenn er einräumt, dass in jüngster Zeit mehr Autos vorm Markt stehen als früher. Den Grund sieht er eher im Umbau des Discounters und der benachbarten Kik-Filiale. Das wecke die Neugierde der Kunden, findet Hübner. Der Kundenstrom werde sich wieder einpegeln, ist er sich sicher.

Die Zahl der Fremdparker habe sich laut Aldi nicht reduziert, obwohl bereits in der Vergangenheit Maßnahmen dagegen unternommen wurden. Deshalb sei ein Nutzungsvertrag mit Park & Control geschlossen worden. Das sei rechtlich zulässig, wie der Berliner Rechtsanwalt Thomas Hollweck auf seiner Internetseite erklärt. Verbraucherrecht ist Schwerpunkt seiner Kanzlei. Da es sich um privaten Grundbesitz handele, könne das Unternehmen selbst festlegen, wie lange und zu welchen Gebühren ein Kunde auf dem Parkplatz stehen darf. Der Parkplatz könne auch verpachtet werden und der Pächter entsprechende Regeln für die Nutzung festlegen und für einen Verstoß Rechnungen stellen.

Die Kunden müssen nicht befürchten, dass sie künftig nicht mehr zu Kik oder in die Pizzeria Milano gehen können. Es gebe vertraglich keine Kopplung zwischen dem Abstellen des Pkws auf den betreffenden Parkplätzen und einem Einkauf bei Aldi, beruhigt Weiland. „Die Parkflächen stehen auch den Kunden der anderen Mieteinheiten zur Verfügung“, versichert der Aldi-Geschäftsführer.

Der Vertrag mit Park & Control sieht laut Aldi vor, dass die betroffenen Standorte mit entsprechenden Hinweisschildern ausgestattet werden, die auf die maximale Parkzeit von 90 Minuten sowie das Benutzen einer Parkscheibe hinweisen. Die besagten Schilder wurden auch aufgestellt. Zwischen den einzelnen Parkreihen stehen kleinere Hinweise, an der Einfahrt ein größeres, blaues Schild.

Die Parkscheibe darf, so erklärt die Aldi-Geschäftsführung, auf die folgende halbe oder volle Stunde vorgestellt werden. „Faktisch stehen dem Nutzer damit bis zu zwei Stunden Parkzeit zur Verfügung“, sagt Weiland. Wer diese Zeit dennoch überschreitet oder sein Fahrzeug widerrechtlich auf dem Aldi-Parkplatz abstellt, dem drohen Vertragsstrafen zwischen zehn und 35 Euro. Die Regeln müssen nach Aussage von Rechtsanwalt Hollweck sehr deutlich an der Einfahrt des Parkplatzes gekennzeichnet werden.

Das Hinweisschild müsse sehr groß und deutlich gestaltet sein. „Es reicht nicht aus, dass ein kleines Schild mit kleiner Schrift irgendwo versteckt am Eingang aufgestellt wird“, sagt Hollweck. Das Schild an der Einfahrt zum Aldi-Markt ist zwar gut eineinhalb Meter groß, allerdings sind die einzelnen Nutzungsbedingungen nur bei genauem Hinschauen zu lesen. Werner Hübner sind die Schilder nach eigener Aussage nicht sofort aufgefallen.

Sind die Voraussetzungen zu Größe und Lesbarkeit des Schildes nicht erfüllt, so komme es laut Hollweck auch nicht zu einem Vertrag mit der privaten Kontrollfirma. Ohne Vertrag seien die Parkplatzkontrolleure nicht im Recht, Strafen gegen die Nutzer des Parkplatzes zu verhängen, da eine vertragliche Grundlage fehle. Bis zum Mittwoch voriger Woche wurden erst mal nur die grünen Hinweiszettel verteilt. Jetzt werden kostenpflichtige Ermahnungen erteilt. Die können sich inklusive Mahnkosten und Gebühr für die Halterauskunft auf rund 50 Euro summieren, wie Nutzer im Internet schreiben, die eine entsprechende Vertragsstrafe von Park & Control bekommen haben. Es gibt auch Berichte, dass Fahrzeuge abgeschleppt wurden. „Weitere Maßnahmen, wie das Abschleppen von Kundenfahrzeugen, sind nicht in unserem Interesse und daher auch vertraglich ausgeschlossen“, erklärt Weiland. Allerdings wird auf dem blauen Hinweisschild auch darauf hingewiesen, dass ein Auto vom Parkplatz entfernt werden kann.

Werner Hübner will auch in Zukunft bei Aldi einkaufen gehen. „Es kann natürlich passieren, dass ich mal vergesse, die Parkscheibe reinzulegen, da man es bei den anderen Märkten auch nicht machen muss“, sagt der Zittauer. Sollte er eine Strafe dafür bekomme, werde er sich wehren. Und habe dann laut Rechtsanwalt Hollweck gute Chancen.