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Zutritt nur ohne Hund

Beim großen Brauereifest in Radeberg durften die Vierbeiner nicht aufs Party-Areal. Das hatte einen wichtigen Grund.

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© René Plaul

Von Jens Fritzsche

Der Slogan am Radeberger Ortseingang klang für Dirk Wonitzki fast ein wenig höhnisch: „Herzlich willkommen in der Bierstadt Radeberg“, steht dort zu lesen. „Aber das gilt wohl nicht für die Radeberger Brauerei“, ärgert er sich noch immer. Grund ist ein Erlebnis beim großen Brauereifest, auf dem vor gut zwei Wochen über 15 000 Besucher fröhlich gefeiert hatten. Auch Dirk Wonitzki hätte gern mitgefeiert, schreibt er in einer E-Mail an die SZ, aber er durfte nicht. Denn weil er einen Hund dabei hatte, war ihm vom Sicherheitsdienst am Eingang zum Brauereigelände der Zutritt verwehrt worden. „Wir fühlen uns, abgesehen von dieser Gastunfreundlichkeit, ausgegrenzt und diskriminiert“, schreibt er. Ihm sei bislang jedenfalls in Deutschland noch keine volksfestähnliche Veranstaltung unter gekommen, fügt er an, auf der Hunde verboten waren.

Ein Einzelfall sei das Ganze auch nicht gewesen, schreibt Dirk Wonitzki in seiner E-Mail, denn innerhalb weniger Minuten, „in denen wir überlegten, was wir nun weiter tun, wurden mindestens zwei weitere Hundebesitzer abgewiesen“.

In der Radeberger Brauerei nimmt man die Kritik zur Kenntnis, „aber wir stehen auch im Nachhinein noch zu unserer Aussage, dass Hunde keinen Zugang zu unserem Fest haben dürfen“, stellt Brauereisprecherin Jana Kreuziger klar. Und verweist darauf, „dass wir an erster Stelle ein Hygienebetrieb sind und dabei auch bei einem Fest diesbezüglich einer erweiterten Betrachtung unterliegen“. Zudem habe die Programmfolge bereits vorab vermuten lassen, „dass sich unser Brauereihof von Stunde zu Stunde mehr zum Konzertareal mit stetig steigendem Gästeaufkommen wandeln wird“, macht die Brauereisprecherin deutlich. Sie verweist darauf, dass bei einem Konzert „Tiere generell vom Einlass ausgenommen sind – im Interesse der Gesamtsicherheit der Besucher, aber auch im Interesse des Tieres selbst.“

Auf die Frage von Dirk Wonitzki, ob denn durch das Hunde-Verbot zum Beispiel auch blinde Mitmenschen vom Feiern auf dem Brauereihof ausgeschlossen seien, weil sie ja dann auch keinen Blindenhund mitbringen dürften, verweist Jana Kreuziger ausdrücklich auf eine entsprechende Ausnahmeregelung: „Wenn es sich um Begleittiere, wie Blindenhunde, handelt, haben diese Tiere Zutritt.“