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Ist die Leine Pflicht?

Am O-See oder im Neugersdorfer Wald dürfen Hunde nicht frei laufen. Dafür gibt es Regeln. Dennoch wird oft diskutiert.

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© Matthias Weber

Von Romy Kühr

Manuela Kanis geht oft am Olbersdorfer See mit ihrem Hund spazieren. Den Zwergpinscher Jacob nimmt sie dabei an die Leine, denn das ist am Olbersdorfer See so vorgeschrieben. Nicht alle Hundebesitzer halten sich jedoch daran, wie Jacobs Frauchen selbst beobachtet hat. Dass das Probleme bringt, davon kann auch Ingrid Tzschippang berichten. Sie ist ebenfalls Besitzerin eines kleinen Hundes und wohnt in Sohland, nahe des Stausees. Was am Olbersdorfer See schon länger Pflicht ist, hat die Gemeinde Sohland erst vor kurzem eingeführt: die Leinenpflicht. Weil es immer wieder zu Zwischenfällen kam, gelten nun neue Regeln für Hundebesitzer.

Allerdings drehten sich diese Zwischenfälle nicht immer um die Konfrontation zwischen Mensch und Hund, wie Frau Tzschippang berichtet. Schon dreimal seien große Hunde, die plötzlich angestürmt kamen, auf ihren Zwergschnauzer losgegangen. Zweimal konnte die resolute Frau ihr Tier schnell hochnehmen. Einmal wurde der kleine Hund aber in den Rücken gebissen. „Man sieht noch die Narben“, erzählt sie. „Wären die anderen Hunde an der Leine gewesen, hätte das nicht passieren können.“

Eine generelle Leinenpflicht darf allerdings nicht verhängt werden, wie Verena Hergenröder (parteilos), Bürgermeisterin in Ebersbach-Neugersdorf informiert. Das verbietet das Tierschutzgesetz. Die Gemeinden dürfen jedoch für bestimmte Gebiete anordnen, dass Hunde an die Leine zu nehmen sind und gehen damit ganz unterschiedlich um. Die Kommunen regeln das in ihren Polizeiverordnungen, zumindest für den öffentlichen Raum, also Straßen und Plätze, die öffentlich zugänglich sind. Ebersbach-Neugersdorf schreibt beispielsweise vor, dass die Tiere in Grün- und Erholungsanlagen, auf Spielplätzen an der Leine zu führen sind.

Bei größeren Menschenansammlungen, wie zum Beispiel dem Jacobimarkt, ist außerdem ein Maulkorb Vorschrift, so Bürgermeisterin Hergenröder. „Aber da gehören Hunde sowieso nicht hin.“ Denn der Trubel sei auch für die Tiere nicht schön. Diese Regeln bekommen Hundehalter in der Oberlandstadt auf einem Merkzettel mit ausgehändigt, wenn sie ihr Tier in der Stadtverwaltung anmelden. Auf dem Infoblatt wird außerdem darauf hin gewiesen, dass Hunde im Neugersdorfer Stadtwald anzuleinen sind. Denn auch im Wald können die Tiere durchaus Schaden anrichten. In der Gemeinde Beiersdorf beispielsweise gab jüngst ein frei laufender Riesenschnauzer Anlass zu Diskussionen im Gemeinderat. Von mehreren Gemeinderäten war beobachtet worden, dass sein Besitzer ohne Leine mit dem Tier spazieren ging und der Hund dabei auch Rehe jagte. „Man sollte die Hundebesitzer noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass das so nicht geht“, so die einstimmige Meinung.

In Großschönau und dem Ortsteil Waltersdorf müssen Hundehalter überspitzt gesagt, mit dem Zollstock spazieren gehen. Hier regelt die Gemeinde, dass innerhalb der geschlossenen Wohnbebauung beziehungsweise in einem Abstand von weniger als 50 Metern zu Wohnhäusern der Hund an der Leine zu führen ist. Die Leinenpflicht wurde verhängt, weil die Verwaltung und der Gemeinderat Hinweise von Bürgern erhalten haben. Insbesondere ältere Menschen und Jogger würden sich demnach verunsichert fühlen, wenn vor allem große Hunde ihnen nicht angeleint im Ort begegnen. Darüber hinaus wurde die Leinenpflicht auch vorsorglich eingeführt, um Unfälle auf den Straßen zu vermeiden, informiert die Gemeindeverwaltung in Großschönau.

Die Oberland- und Gebirgsgemeinden sind mit ihren Regelungen für Hundehalter übrigens vergleichsweise streng. In vielen Orten des Nachbarkreises Bautzen gibt es nämlich gar keine festgelegten Gebiete mit Leinenzwang, so zum Beispiel in Cunewalde, Wilthen, Schirgiswalde-Kirschau oder Neukirch.

Leinenpflicht auf einen Blick

Generelle Leinenpflicht ist nicht erlaubt.

Leinenzwang darf für bestimmte Gebieten ausgewiesen werden.

Die Städte und Gemeinden regeln das in ihren Polizeiverordnungen.

Leinenpflicht gilt in den meisten Kommunen auf öffentlichen Straßen und Gehwegen, in Parks und Grünanlagen im Gemeindegebiet.