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In Handschellen zur Verhandlung

Ein Döbelner soll gestohlen, geschlagen und den Hausfrieden gebrochen haben. Dafür zahlt er eine geringe Geldstrafe.

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© Symbolbild/dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Zur Gerichtsverhandlung wird der Angeklagte in Handschellen vorgeführt. Derzeit sitzt er in der JVA Zeithain nicht bezahlte Geldstrafen aus anderen Verurteilungen ab. In den Abendstunden des 18. August 2016 hatte der 37-jährige Döbelner in der Albertstraße einen Mann gegen ein Auto gestoßen und mehrfach mit der Faust geschlagen. Als das Opfer am Boden lag, soll er noch mindestens zweimal nach ihm getreten haben. Der Geschädigte blutete am rechten Ohr und hatte Schmerzen. Das ist nicht die einzige Tat, den der Staatsanwalt dem Angeklagten zu Last legt. Simpler Ladendiebstahl gehört auch dazu: Im Pennymarkt in der Schillerstraße in Döbeln soll er Lebensmittel im Wert von 5,85 Euro gestohlen haben. Bei Kaufland hatte er schon Hausverbot. Trotzdem betrat er den Markt von April bis Mai fünfmal. Diebstahl, Hausfriedensbruch und Körperverletzung – dafür muss sich der heute 38-Jährige vorm Amtsgericht Döbeln verantworten.

Die Hausfriedensbrüche und den Diebstahl gesteht der Angeklagte sofort. Den Mann in der Albertstraße in Döbeln will er aber nur gegen eine Wand geschubst haben. „Mit der Faust geschlagen und getreten habe ich ihn nicht“, sagt er. „Er machte mich schlecht“, nennt er als Grund für sein Verhalten. „Freunde hatten mir davon erzählt.“

Der Geschädigte ist in der Verhandlung nicht als Zeuge erschienen. Ein weiterer Zeuge gab in der polizeilichen Vernehmung an, dass er nur gesehen hat, wie der Angeklagte das Opfer geschubst hat. Von Schlägen und Tritten sagte er nichts. Er war es auch, der die Polizei rief.

Weil der Geschädigte keinen Strafantrag gestellt hat und in der Verhandlung fehlt, geht das Gericht davon aus, dass er an einer Verfolgung des Straftäters nicht interessiert ist. Richterin Marion Zöllner stellt das Verfahren im Hinblick auf die Körperverletzung ein.

Wegen des Diebstahls bei Penny und wegen des mehrfachen Hausfriedensbruchs bei Kaufland verurteilt sie den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 200 Euro (40 Tagessätze zu 5 Euro). Gleiches hatte auch Staatsanwalt Detlef Zehrfeld gefordert. Die Tagessatzhöhe wurde so niedrig angesetzt, weil der Beschuldigte zurzeit in der JVA sitzt. In Haft erhält er nur ein Taschengeld von 35 Euro.