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Immer mehr Schusswaffen

Im Landkreis befinden sich fast 12300 zugelassene Gewehre und Pistolen in Privathand. Ist das gefährlich?

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© Thomas Lehmann

Von Marleen Hollenbach

Der Jäger Werner Winde ist auf der Pirsch. Die Flinte trägt er bei sich. Vorsichtig schleicht er durch das Unterholz. An einem Hochstand macht er halt. Erst als der Bautzener die Holzstufen erklommen hat, packt er seine Munition aus. Er lädt sein Gewehr und legt sich auf die Lauer. Akribisch achtet der Jäger auf seine Flinte. Wenn er ins Auto steigt, wird das Gewehr weggeschlossen. Die Patronen liegen extra. Zu Hause angekommen verstaut der Jäger die Flinte in einem Tresor. „Waffenbesitz ist immer heikel“, sagt er.

Gleich mehrere Gewehre besitzt der Jäger. Die eine Flinte liegt gut in der Hand, die andere kommt in der Nacht zum Einsatz. Und auch von den Sammlerstücken mag sich Werner Winde nicht trennen. So geht es vielen Jägern der Region. Mindestens vier Waffen stehen bei ihnen im Schrank. Und es kommen immer mehr dazu. Im Landkreis Bautzen steigt die Zahl der Waffen in privater Hand. Waren 2012 noch 11 900 Pistolen und Gewehre registriert, so gibt es jetzt 12300 Kurz- und Langwaffen. Bautzen rüstet auf und liegt damit im oberen Bereich des sächsischen Waffenregisters, dessen Spitze der Erzgebirgskreis mit über 16000 Schusswaffen bildet. Diese Zahlen nennt das sächsische Innenministerium. „Das ist alarmierend“, findet Grünen-Landtagsabgeordnete Eva Jähnigen. „Besonders, wenn man sieht, dass die Kontrollen durch die Waffenbehörden der Kreise gleichzeitig zurückgefahren wurden“, sagt sie. Tatsächlich werden immer weniger Waffenbesitzer kontrolliert. Laut Auskunft der Landesregierung wurde im Jahr 2010 sachsenweit bei 1900 Waffenbesitzern die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen überprüft – im vorigen Jahr fanden hingegen nur noch 500 Kontrollen statt.

Die Regeln sind streng

Im Kreis Bautzen sind es zwei Mitarbeiter, die sich um das Thema Waffen kümmern. Ein Mitarbeiter ist demnach für über 6000 Gewehre zuständig. Kein Wunder, dass jeder Waffenbesitzer nur alle paar Jahre überprüft wird. Doch das beunruhigt die Mitarbeiter des Landratsamtes nicht. Immerhin entfallen die meisten zugelassenen Schusswaffen auf Jäger und Sportschützen. Die wiederum sind in Verbänden organisiert, die über ihre Waffenbesitzer wachen. So müssen Jäger zum Beispiel bei der Unteren Jagdbehörde den Nachweis erbringen, dass Waffen und Munition in getrennten Schränken aufbewahrt werden. „Die Regeln sind streng und wir Jäger nehmen das sehr ernst. Schließlich droht uns im schlimmsten Fall der Entzug des Jagdscheins. Das will keiner riskieren“, sagt Werner Winde. Der Jäger aus dem Raum Bautzen und Kamenz glaubt nicht, dass die Jagdflinten das Problem sind. „Viel gefährlicher sind doch die illegalen Schusswaffen“, sagt er. Vor allem jenseits der deutschen Grenze ist es möglich, eine Waffe ohne Waffenschein zu kaufen. Die Dunkelziffer ist groß.

Verstöße halten sich in Grenzen

Nach Informationen aus dem Landratsamt sind sogar schon Waffen beantragt worden, weil Bürger sich selbst schützen wollten. „Das lehnen wir natürlich grundsätzlich ab. Das Waffengesetz hat einen äußerst engen Spielraum“, sagt Gernot Schweitzer. Der Sprecher des Landratsamtes spricht von Einzelfällen und betont: Auch die Verstöße gegen die Schusswaffenbestimmungen halten sich in Grenzen. Im vergangenen Jahr konnten die Mitarbeiter des Landratsamtes bei der Aufbewahrung der Waffen keine Verstöße feststellen. „Viel häufiger registrieren wir das Führen nicht erlaubter Messer“, sagt Gernot Schweitzer. Auch Polizisten sehen sich oft verbotener Waffen gegenüber. Die Palette ist groß. Neben den Schusswaffen fallen auch alle Messer mit Klingen über zwölf Zentimeter, alle Fallmesser, herausspringende oder seitlich öffnende Messer mit Klingen über 8,5 Zentimeter, Faustmesser, Schlagringe und Elektroschocker unter das Waffenschutzgesetz. Wer solche Gegenstände besitzt, macht sich strafbar. In diesem Jahr registrierte die Polizei im Landkreis schon 112 Verstöße gegen das Waffengesetz. Im gesamten Jahr 2013 waren es 105 Fälle. „Viele Strafanzeigen sind auch auf Polizeikontrollen zurückzuführen und spiegeln deshalb nicht die tatsächlich stattfindenden Verstöße wieder“, sagt Polizeisprecher Thomas Knaup.

Generell gibt es drei wichtige Unterschiede beim Waffenrecht. „Erwerb, Besitz und Mitführen von Waffen sind ganz verschieden geregelt“, heißt aus der Polizeibehörde. Sogenannte Schreckschusswaffen darf tatsächlich jeder auf dem eigenen Grundstück benutzen. Wer so eine Waffe allerdings in der Öffentlichkeit führen will, benötige zumindest einen Kleinen Waffenschein. 533 Bürger im Landkreis Bautzen haben einen.