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Immer Ärger mit Sara K.

Erst kürzlich sollte eine Freitalerin wegen Körperverletzung in Gefängnis. Nun stand sie erneut vor Gericht.

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© Karl-Ludwig Oberthür

Von Yvonne Popp

Freital. Wenn es nach dem Amtsgericht Dippoldiswalde gegangen wäre, säße Sara K. längst hinter Gittern. Am 25. Januar 2016 hatte sie gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten nach vorangegangenen Provokationen zwei Männer am Netto-Markt an der Körnerstraße in Freital attackiert. Beide Opfer wurden bei der Schlägerei verletzt – eines so schwer, dass es auf dem einen Auge erblindete. Wegen schwerer Körperverletzung wurde die 30-Jährige zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Ihren Lebensgefährten traf es noch härter. Er bekam 28 Monate.

Dagegen hatten beide am Landgericht in Dresden Berufung eingelegt. Mit Erfolg. Denn obwohl zu dieser Verhandlung schon bekannt war, dass neue Verfahren gegen Sara K. anstanden, setzte die Berufungskammer ihre Strafe und die von Michael K. noch einmal zur Bewährung aus. Der alkoholkranken Frau wurde auferlegt, eine Entgiftung mit anschließender Langzeittherapie zu absolvieren. Therapie statt Strafe war der Tenor.

Nun musste sich die Deutsche, die in Freital regelmäßig für Ärger und Unruhe sorgt, erneut vor Gericht verantworten – dieses Mal wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und Trunkenheit im Straßenverkehr. Laut Staatsanwaltschaft soll Sara K. am 23. Januar dieses Jahres einen Anwohner der Turnerstraße in Freital beleidigt haben. Nur wenige Wochen später, am 15. Februar, soll sie die Glasscheibe eines Wohnhauses eingeschlagen haben. Noch am selben Abend war sie zudem von der Polizei aufgegriffen worden. Die Beamten hatten sie schwer angetrunken auf ihrem Fahrrad erwischt.

„Ich hatte getrunken, wie immer halt“

Wie schon zu allen vorangegangenen Verfahren räumte Sara K. auch dieses Mal alle Vorwürfe ein. „Ich hatte getrunken, wie immer halt“, sagte sie am Amtsgericht in Dippoldiswalde. Sie erklärte, dass es zur verbalen Auseinandersetzung mit dem Anwohner der Turnerstraße gekommen sei, weil sie auf den Stufen zu dessen Wohnung kurz Rast gemacht hatte. „Ich dachte, ich störe da keinen, weil da so laute Musik zu hören war“, sagte sie weiter. Doch da sei der Mieter der Wohnung herausgeschossen gekommen, habe ihr die Weinflasche aus der Hand geschlagen und sich auf sie draufgesetzt. „Ich habe ihn deswegen angeschrien“, so Sara K. An den Wortlaut könne sie sich aber nicht mehr erinnern.

Sie selbst hatte – noch während der Mann auf ihr saß – die Polizei und ihren Vater zuhilfe gerufen, anschließend selber aber keine Anzeige erstattet. Auch ihr Kontrahent stellte nicht sofort einen Strafantrag. Das tat er erst neun Tage nach dem Vorfall. In Dippoldiswalde zog er ihn aber zurück, nachdem er widersprüchliche Angaben zum Tathergang gemacht hatte.

Keine Unklarheiten gab es allerdings zur Trunkenheitsfahrt. Die räumte Sara K. ein. Weniger klar aber war die Sache mit der eingeschlagenen Scheibe. Das sei ein Versehen gewesen, beteuerte die Freitalerin. Sie habe lediglich die zuschlagende Tür mit der flachen Hand aufhalten wollen. „Ich war selbst verwundert, dass die Scheibe dabei zu Bruch gegangen ist“, sagte sie.

Da es zu diesem Vorfall drei völlig unterschiedliche Zeugenaussagen gibt, soll nun ein Bekannter von Sara K. aussagen. Er war mit ihr zum Tatzeitpunkt unterwegs und könnte gesehen haben, was genau mit der Tür passiert war. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, wird es eng für die Angeklagte, denn das Dippoldiswalder Gericht ist bekannt für seine Strenge bei Bewährungsverstößen. Der Prozess wird Anfang September fortgesetzt.