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Illegaler Recyclingplatz regt Anwohner weiter auf

Das Kreisumweltamt war am Donnerstag vor Ort.

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© Symbolfoto

Von Birgit Ulbricht

Naundorf/Großenhain. Der SZ wurden jetzt Fotos vom Recyclingplatz der Firma Lindemann in Naundorf zugeschickt – zu sehen sind Asbestabfälle, Reifen, Bauschutt. Da der Platz noch gar nicht genehmigt ist, fragen die Anwohner, wie das Landratsamt als Fachbehörde diese Zustände erklärt? Wie könne es sein, dass der Platz bereits als Lager genutzt werde und Fahrzeuge der Firma mit Abbruchmaterial hinein und leer wieder herausfahren? Vor allem in den frühen Morgen- und den späten Abendstunden. Der Platz werde seit Jahren illegal vor den Augen des Kreisumweltamtes betrieben. Zuletzt hatte es beim erneuten Brecherbetrieb einen öffentlichen Disput gegeben, dessen illegaler Betrieb auch den Planer des gerade anlaufenden Genehmigungsverfahrens verärgert hatte. Die SZ fragte nun erneut beim Landkreis nach.

Behörden-Sprecherin Kerstin Thöns bestätigt, dass Martin Lindemann am Standort Martin-Scheumann-Straße illegal eine Anlage zur Behandlung und Lagerung von Abfällen ohne die erforderliche Genehmigung betrieben hat. An den Betreiber erging deshalb eine nun bestandskräftige behördliche Anordnung zur Stilllegung der Anlage. Diese Stilllegungsanordnung beinhalte die Auflage zur Beseitigung der auf dem Gelände lagernden Abfälle.

„Deren Abtransport auf entsprechenden Fahrzeugen ist daher erforderlich und zulässig“, so Kerstin Thöns im Auftrag des Kreisumweltamtes. Eine Vor-Ort-Begehung am 13. Oktober habe ergeben, dass Abfälle vom Gelände weggebracht wurden. Die Entsorgung der gelagerten Altreifen war bereits erfolgt, und es stehen weitere Container für Teerpappe für den Abtransport bereit. „Eine Anlieferung neuer Abfälle kann aus behördlicher Sicht nicht bestätigt werden“, so Thöns. Ärger gibt es indes auch an einem zweiten Standort des Unternehmens – direkt am BSZ in der Industriestraße. Auch dort wurde ein Brecher betrieben. Auch hier fragen Lehrer und Anwohner, wie das sein kann? Das Kreisumweltamt dazu: „Brecheranlagen, die bei Abbruchmaßnahmen eingesetzt werden, sind nicht automatisch genehmigungsbedürftig. Sie können ggf. auch im Zuge einer Baugenehmigung unter der Thematik Geländeaufschüttung genehmigt sein.“ Von einem längeren Betrieb und gar Beschwerden will die Behörde nichts wissen. „Uns ist nur eine Beschwerde vom Oktober, November 2015 bekannt. Seit dem sind keine Beschwerden eingegangen“, so Thöns auf Nachfrage. Das sehen die Lehrer des BSZ allerdings anders. Mehrfach hat es Anrufe im Landratsamt mit Beschwerden gegeben. Beim Vor-Ort-Termin am Donnerstag habe die Mitarbeiterin wiederholt, man wisse von nichts.