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„Ich wünsch Dir, dass Du an Aids stirbst!“

Ein 19-jähriger soll in Roßwein randaliert und Polizisten beleidigt haben. Jetzt muss er sich drei Jahre bewähren.

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Von Helene Krause

Wohl selten sind sich am Ende einer Verhandlung Staatsanwalt, Richter und Verteidigung über ein Urteil so einig, wie in dem Prozess vor dem Amtsgericht Döbeln gegen einen 19-jährigen Mann aus dem Striegistal.

Vorgeworfen wird ihm Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung.

Am Abend des 17. April 2014 hatte der Beschuldigte eine Geburtstagsfeier in Roßwein besucht. Weil er dort zwei Flaschen Bier stehlen wollte, warf man ihn hinaus. Verärgert über diesen Rauswurf soll er in der Nähe der Querstraße in Roßwein gegen eine Haustür getreten und die Scheibe der Tür zerschlagen haben. Dann soll er auf seinem Weg zum Marktplatz an einem anderen Haus eine Dachrinne abgerissen haben und gegen einen Audi A4 getreten sein. An dem Fahrzeug soll er mehrere Scheiben beschädigt haben. Anwohner riefen die Polizei. Die Beamten wollten den mutmaßlichen Täter auf dem Markt in Roßwein in Gewahrsam nehmen. Der habe in das Polizeifahrzeug gespuckt, sich gegen eine Festnahme mit Tritten gewehrt und die Beamten beleidigt. Unter anderem soll er zu einer Polizistin gesagt haben: „Ich wünsche Dir, dass Du an Aids stirbst!“

Alkohol und Drogen im Spiel

Zum Tatvorwurf erklärt der 19-Jährige, sich an nichts zu erinnern. Nur dass er auf der Geburtstagsfeier war, weiß er noch und, dass er am nächsten Morgen auf dem Polizeirevier in Döbeln in einer Arrestzelle aufgewacht ist. Grund für den Filmriss war, dass er zur Tatzeit sturzbetrunken war und außerdem noch Drogen genommen hatte. Ein Alkoholtest ergab 2,31 Promille. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten in der Tasche des Angeklagten Marihuana. Auch ein Drogentest war positiv.

Seit seinem 13. Lebensjahr konsumiert der Beschuldigte Alkohol. Cannabis kam etwas später hinzu. Seit er 16 ist, konsumiert er Crystal. Mehrfach erlitt er schon alkohol- und drogenbedingte Zusammenbrüche, heißt es vor Gericht.

Gutachterin Claudia Oppermann aus Mittweida bescheinigt dem 19-jährigen Striegistaler eine Persönlichkeitsstörung. Vermutlich beruhe diese Störung darauf, dass er erst sieben Jahre alt war, als sein Vater tödlich verunglückte. Die Gutachterin bescheinigt ihm einen IQ von 107.

Dass bei dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung vorliegt, das vermuten auch die Zeugen und die Polizisten. Sie beobachten ebenfalls Stimmungsschwankungen: „Er war erst weinerlich und dann total euphorisch“, erklärt einer der Zeugen. Auch die Polizeibeamten sagen, dass die Stimmung des jungen Mannes ständig wechselte. Mehrfach ist der Angeklagte schon straffällig geworden. Zum Tatzeitpunkt stand er unter Bewährung. Erst am 28. August 2013 hatte ihn das Amtsgericht Döbeln zu der Bewährungsstrafe verurteilt. Am 12. Januar 2013 hatte er, gemeinsam mit einem anderen, in einem Roßweiner Bistro versucht, eine Geldkassette zu stehlen.

Vorsätzlich im Vollrausch

Weil er die Taten im Vollrausch beging, sieht das Gericht von einer Verurteilung wegen Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung ab. Richterin Marion Zöllner verurteilt den 19-Jährigen aus Striegistal wegen vorsätzlichen Vollrauschs zu einer Jugendstrafe von neun Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung.

Als Bewährungsauflage muss er die angefangene Langzeittherapie zu Ende führen. Außerdem wird ihm für die Bewährungszeit ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Das Urteil ist rechtskräftig.