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Hundehalter müssen mehr an die Gemeinde zahlen

Der Gemeinderat beschließt eine höhere Steuer. Im Vergleich mit Nachbarn liegt Demitz aber noch immer im Mittelfeld.

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Die Hundesteuer in der Gemeinde Demitz-Thumitz wird angehoben. Für den ersten Hund zahlen Halter ab diesem Jahr 45 Euro, beschloss der Gemeinderat am Dienstagabend. Bisher waren es 30 Euro. Wer einen zweiten Hund hält, muss für ihn jetzt 70 statt 40 Euro abführen. Die Steuern für Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, bleiben unverändert. Sie betragen 255 Euro im Jahr für den ersten und 410 Euro für jeden weiteren Hund. Wer einen Wachhund hält, etwa Betreiber von Sicherheitsfirmen, müssen weniger Steuern an die Gemeinde abführen, sagte Bürgermeisterin Gisela Pallas (Wählervereinigung DePoRo). Sie hatte eine Erhöhung der Hundesteuer bereits zu Jahresbeginn angekündigt. Die Erhöhung ist eine Folge des Haushaltsstrukturkonzeptes, dem sich die Gemeinde am Klosterberg freiwillig unterzieht.

Die Hundesteuer war letztmals 2002 angehoben worden. Mit dem aktuellen Beschluss zieht Demitz-Thumitz gleich mit anderen Kommunen ähnlicher Größe. In Burkau zahlt man ebenfalls 45 Euro für den ersten Hund. In Göda und Rammenau sind es 40 Euro, in Schmölln-Putzkau 50 Euro. Die Stadt Bischofswerda liegt über dem ländlichen Niveau. Hier zahlen Hundehalter 66 Euro für den ersten und 99 Euro für den zweiten Hund. Die Anzahl gefährlicher Hunde versucht die Stadt, auch steuerlich zu begrenzen, indem für jeden dieser Hunde 500 Euro im Jahr fällig werden.

Rund 120 Hunde gibt es in der Gemeinde Demitz-Thumitz. Die jetzt vom Gemeinderat beschlossene Steuererhöhung soll zusätzliche Einnahmen von jährlich 4 000 Euro bringen. Fällig wird die Hundesteuer zum 1. Juli eines jeden Jahres. (SZ/ir)