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Hund als Steuerspar-Modell

Wer seinen Liebling aus dem Tierheim holt, wird dafür in Lawalde belohnt. Die Idee hat einen Schönheitsfehler.

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© Amelie Geiger/dpa

Von Markus van Appeldorn

Lawalde. Steueranreize zu schaffen ist ein beliebtes Instrument , um ein erwünschtes Verhalten der Bürger zu fördern. Der Katalysator im Auto beispielsweise erfuhr vor Jahren dadurch rasende Verbreitung. Die Besitzer abgasgereinigter Autos wurden von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Nun, für die Kfz-Steuer ist eine Gemeinde wie Lawalde nicht zuständig. Für die Hundesteuer auf ihrem Gebiet schon. Und die wurde in Lawalde jetzt ordentlich reformiert.

Die Hundesteuer-Satzung stand auf der Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatssitzung – erstmals wieder nach 23 Jahren. „Die letzte Hundesteuer-Satzung haben wir 1994 gemacht“, sagte Bürgermeisterin Nadja Kneschke (parteilos). Und mit 25 Euro pro Hund erhebe man weit und breit die niedrigste Steuer. Und dabei ist die Hundesteuer für Kommunen sehr charmant. „Das ist eine Steuer, die keine Gegenleistung von uns verlangt“, informierte die Bürgermeisterin, „wir müssen im Gegenzug also keine Hundetoiletten oder Ähnliches für Hundebesitzer einrichten. Wenn wir das im ganzen Ort machen müssten, wären wir arm.“

Mit den Jahren sei die Lawalder Satzung veraltet. So enthielt sie etwa keine Bestimmungen zu Jagdhunden, Blindenhunden oder auch Such- oder Rettungshunden. Solche Tiere sind in den weitaus meisten Kommunen regelmäßig von der Hundesteuer befreit. In Lawalde ist das bislang nicht der Fall. Die neue Satzung befreit Besitzer solcher Hunde künftig von der Steuer. Als Bedingung ist ein in Sachsen anerkannter Brauchbarkeitsnachweis vorzulegen.

Die Idee mit dem Steueranreiz kam dann der Gemeinderätin Petra Wagner (Die Linke). Sie schlug vor, Hundehaltern die Steuer zu erleichtern, wenn sie ihr Liebling aus dem Tierheim stammt. „Damit würden wir auch dem Gedanken des Tierschutzes Rechnung tragen“, sagte Petra Wagner. Darüber hinaus hatte ihr Vorschlag aber einen für die Gemeinde ganz eigennützigen Hintergrund: „Für das Tierheim müssen wir als Gemeinde zahlen. Und die Kosten der Tierheime steigen“, erklärte die Gemeinderätin. Deshalb sei es im Interesse der Gemeinde, dass Tiere aus dem Tierheim herauskommen, um dessen Kosten zu senken. „Die finanzielle Einbuße der Gemeinde durch eine Steuererleichterung und der damit verbundene Verwaltungsaufwand sind dagegen gering“, argumentierte Petra Wagner in der Sitzung. Die Ersparnis sei zwar auch für den Hundehalter gering. „Aber damit hat er vielleicht schon den Obolus bezahlt, den er im Tierheim entrichten muss.

Bürgermeisterin Nadja Kneschke fand die Argumentation schlüssig. „Bei der Anmeldung des Hundes könnte man den Steuerfestsetzungs-Bescheid einfach erst für einen späteren Zeitpunkt erlassen. Der Verwaltungsaufwand wäre gering.“ Eine Gemeinderätin forderte, dass ein Hundehalter im Falle der Steuererleichterung verpflichtet werden müsse, das Tier mindestens zwei Jahre lang zu behalten. Das zu kontrollieren sei allerdings zu aufwendig, sagte die Bürgermeisterin. Die Befürchtung, jemand könne einen Hund wieder abgeben, sobald die Hundesteuer fällig werde, hielt Nadja Kneschke für abwegig. Der Gemeinderat beschloss daraufhin, Hunde ein halbes Jahr lang von der Besteuerung zu befreien, wenn sie nachweislich aus dem Tierheim in Bischdorf stammen. Für dieses vom Tierschutzverein Löbau-Zittau betriebene Tierheim muss auch die Gemeinde Lawalde bezahlen.

Teurer wird es dagegen für Bürger, die sich einen Hund halten, der landläufig unter den Begriff „Kampfhund“ fällt. Eine erhöhte Steuer für sogenannte „Gefährliche Hunde“ ist heute nahezu in jeder Kommune normal, war in den 90ern noch kein Thema. Die „Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde“ des Freistaats wurde 2001 erlassen. Sie zählt die drei Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier auf. Von Hunden dieser Rassen wird grundsätzlich angenommen, dass sie gefährlich seien. Die Haltung eines solchen Hundes ist nach dieser Vorschrift erlaubnispflichtig. Außerdem benötigen Halter dafür einen Sachkundenachweis. Den müssen sie mit einer theoretischen und praktischen Prüfung mit dem betreffenden Hund erwerben.

Nach Auskunft von Bürgermeisterin Kneschke ist in Lawalde aber derzeit kein Hund einer dieser Rassen gemeldet. Der Gemeinderat nahm die Gefährlichen Hunde der amtlichen Liste jetzt aber separat in die Hundesteuer Satzung auf. Für den ersten Hund einer dieser Rassen muss der Halter künftig 200 Euro zahlen, für jeden weiteren 400 Euro. Der normale Hundesteuersatz beträgt dagegen nach der neuen Satzung in Lawalde 50 Euro für den ersten und 70 Euro für jeden weiteren Hund.

Jedoch verabschiedete der Gemeinderat die neue Hundsteuer-Satzung mit einem kleinen Schönheitsfehler. Von der Steuererleichterung für Tierheim-Hunde könnten nämlich auch Kampfhundbesitzer profitieren. In ihrer jetzt beschlossenen Form nimmt die Satzung die Gefährlichen Hunde nicht von dem Steuerprivileg aus. „Ich werde die Satzung dem Gemeinderat noch einmal vorlegen“, sagt Bürgermeisterin Nadja Kneschke auf SZ-Anfrage, „wir werden das dann gegebenenfalls nachjustieren.“ Ausgeschlossen ist so ein Fall nicht. „Wir hatten schon öfter Hunde dieser Rassen hier im Tierheim“, sagt die Tierschutzvereins-Vorsitzende Ramona Laske der SZ. Die Tiere werden grundsätzlich vermittelt wie alle anderen Tiere auch. Sie seien nicht grundsätzlich bösartig. Aber: „Wer so einen Hund hier aus dem Tierheim abholt, muss vor Ort eine Prüfung mit dem Hund ablegen, dass er mit dem Tier zurechtkommt“, sagt Ramona Laske.