Von Anja Gail
Vierkirchen. Obwohl Freitagabend die Amtszeit von Horst Brückner zu Ende gegangen ist, wird der 62-Jährige vorerst weiter ehrenamtlicher Bürgermeister in Vierkirchen bleiben. Zumindest so lange, bis bei der Neuwahl eine Entscheidung gefallen ist. Er hat jetzt aber auch offiziell die Wahl in Vierkirchen angenommen. Das wiederum darf er laut Gemeindeordnung in Sachsen nicht. „Ich habe mir das in den vergangenen Wochen auch reiflich überlegt“, erklärt er gegenüber der SZ. „Aber, was soll passieren – für mich ist am Ende der Bürgerwille entscheidend.“
Für die Bürgermeisterwahl in Vierkirchen hatte es im Juni keine Kandidaten gegeben. Die Bürger mussten deshalb selbst einen Namen auf den Stimmzettel schreiben. Am 7. Juni fielen dabei 177 von 490 gültigen Stimmen auf Horst Brückner. Drei Wochen später waren es 305 von 555. Ein klares Bekenntnis. Aber damit steht seitdem fest, dass der Gemeinderat eine Neuwahl organisieren muss. Denn Horst Brückner darf nicht mehr so wie in den vergangenen sieben Jahren ehrenamtlicher Bürgermeister in zwei Gemeinden sein. Er hatte sich für eine Kandidatur in Waldhufen entschieden und sich dort gegen einen Mitbewerber im ersten Wahlgang durchgesetzt. Nun muss Horst Brückner damit rechnen, dass sein Schritt in Vierkirchen vor dem Gesetzgeber gar keinen Bestand hat. Die Verwaltungsgemeinschaft Reichenbach, wo er seine Erklärung abgegeben hatte, hat die Kommunalaufsicht des Landkreises zur Klärung hinzugezogen. Dort liegt der Sachverhalt jetzt zur Beurteilung, wie Sprecherin Marina Michel bestätigt. Eine Entscheidung dazu wird in den nächsten Tagen fallen.