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Höchststrafe für gewalttätigen Marokkaner

Tötungsabsicht oder nicht? Das war die Frage, die nach der Tat vom August 2017 zu klären war.

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© Archiv/Marko Förster

Von Heike Sabel

Heidenau. Das passiert Richter Andreas Beeskow nur einmal in zehn Jahren. Am Donnerstag hat das Amtsgericht den 27-jährigen Marokkaner Ahmed E. wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollzugsbeamte zu vier Jahren Haft verurteilt. Das ist die Höchststrafe, die das Amtsgericht verhängen kann. Selten ist auch, dass das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft geht. Die hatte für die Tat des Mannes drei Jahre und neun Monate gefordert.

Was am 13. August vorigen Jahres geschehen war, war relativ schnell klar. Nicht aber, wie es zu bewerten ist. Wollte der Marokkaner seine Drohung wahr machen und sich und sein Baby töten oder nicht. Das Pirnaer Amtsgericht sagte Ja und verwies den Fall an die Schwurgerichtskammer des Landgerichts in Dresden. Die jedoch wertete die Drohung, mit dem Kind vom Dach zu springen, „nur“ als Widerstandshandlung gegen Vollstreckungsbeamte und gab das Verfahren zurück ans Amtsgericht. Neun Zeugen sowie ein Sachverständiger wurden an den beiden Verhandlungstagen gehört. Viel neue Erkenntnisse gab es nicht mehr.

Der Mann war am 13. August 2017 nach einem heftigen Streit mit seiner rund zehn Jahre älteren Lebensgefährtin von der Polizei aus der gemeinsamen Wohnung in der Heidenauer Haeckelstraße gewiesen worden. Doch kurz darauf kam Ahmed E. zurück. Er hatte sich über ein offenes Fenster im Erdgeschoss Zutritt zum Haus verschafft. Im Dachgeschoss trat er die Tür zu seiner Wohnung ein. Mit den Worten: „Heute gehen alle gestorben hier“, schlug er seiner damaligen Partnerin ins Gesicht und bedrohte sie mit einem Messer. Dabei verletzte er sie am Hals. Laut Staatsanwaltschaft hatte er kurz darauf noch mit einer Schere in Richtung des gemeinsamen, damals acht Monate alten Babys gefuchtelt und geschrien: „Ich mach‘ den Kleinen tot“. Völlig außer sich hatte Ahmed E., der seit 2014 in Deutschland lebt, seinen Sohn in einen Tragegurt gesetzt, sich diesen um den Bauch geschnallt und drohte, aus dem Fenster zu springen. Für Beeskow steht damit nach wie vor die Tötungsabsicht im Raum. Doch er war an die Entscheidung des Landgerichtes gebunden.

Die Frau und das Kind wohnen nach wie vor in der Wohnung. Dem Mann wurde bereits der Umgang mit ihnen verboten. Inwiefern das Baby traumatische Folgen trägt, ist noch nicht absehbar. (SZ/sab, yp)