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Höchstes Gericht spricht Machtwort am Beispiel von Dynamo-Hools

Organisierte Kämpfe unter Fußballfans sind strafbar. Der Bundesgerichtshof gibt eine klare Antwort auf diese Gewalt.

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© SZ

Von Diana Niedernhöfer

Karlsruhe. Sie marschieren aufeinander zu und prügeln sich. Das geht so lange, bis eine Gruppe aufgibt oder besiegt ist, und dauert nur wenige Minuten. Hooligans treffen sich seit Langem zu organisierten Schlägereien, nicht nur im Schatten von Fußballstadien. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hält schon das allein für strafbar. Wer künftig bei Hooligan-Gewalt mitmacht, könnte als Mitglied einer kriminellen Vereinigung bestraft werden. Das sind Organisationen, deren Angehörige unter anderem geschlossen auftreten und deren Hauptziel es ist, Straftaten zu begehen.

Die 2009 aufgelösten „Hooligans Elbflorenz“ sind eine kriminelle Vereinigung gewesen, stellte der BGH gestern fest. Ziel sei es gewesen, Schlägereien zu organisieren und zu begehen. Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Dresden und dem Grundsatz nach die Verurteilung von fünf Hooligans. Bei drei Angeklagten muss das Landgericht Dresden jedoch die Strafe noch einmal neu ermitteln. Der Grund für das harte Urteil – der Anführer erhielt vier Jahre Haft – waren die organisierten Schlägereien der Hooligans. Das Gericht beschäftigten dabei weniger die Angriffe auf Dönerläden in der Dresdener Neustadt nach dem EM-Halbfinalspiel 2008, an denen die meisten Angeklagten beteiligt waren.

Dem BGH ging es um die Frage, ob Hooligan-Matches überhaupt strafbar sind. Die Kämpfe werden am Rand von Fußballspielen oder auf der grünen Wiese ausgetragen, mit Regeln und Schiedsrichtern – ein rein sportliches Kräftemessen also? Die Anwälte der fünf argumentierten beim BGH im November: Alle Teilnehmer willigten in die damit verbundenen Körperverletzungen ein. Die Gesellschaft akzeptiere auch Boxkämpfe oder Kampfsport. Warum also nicht auch Hooligan-Schlägereien?

Dazu fand der BGH klare Worte: Einwilligungen der Kämpfer zu Körperverletzungen bei solchen Schlägereien seien generell unwirksam, so der Vorsitzende Richter Jörg-Peter Becker. „In weiten Teilen der Gesellschaft wird der Boxsport akzeptiert“. Anders als bei den Massenschlägereien: „Da gibt es keine Entsprechung zu diesem Phänomen“. Die organisierten Kämpfe sind demnach also grundsätzlich strafbar.

Die Szene kann nun besser überwacht werden und muss mit härteren Strafen rechnen. Allein die Mitgliedschaft in oder die Unterstützung einer kriminellen Gruppe ist schon strafbar. Bundesanwalt Johann Schmid nannte das Urteil als „klare und unmissverständliche Ansage“, das den öffentlichen Raum schütze.