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Hochlandkönig wegen Betrugs verurteilt

Hans-Jürgen Behr hat als Chef einer Weißiger Baufirma von der Agentur für Arbeit mehr als 60 000 Euro erschwindelt.

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© Steffen Füssel

Von Alexander Schneider

Schönfeld-Weißigs Hochlandkönig Hans-Jürgen Behr hat gut lachen. Er musste nicht persönlich bei seinem Betrugsprozess am Amtsgericht Dresden erscheinen. Die Fotografen warteten am Mittwochnachmittag vergeblich auf ein Bild von Behr auf der Anklagebank. Der 72-jährige Rentner hatte 27 Jahre bis 2014 als CDU-Ortvorsteher die Geschicke im Hochland bestimmt. Manche sagen, er macht das heute noch als Stellvertreter von Daniela Walter (ebenfalls CDU).

„Herr Behr kommt heute nicht“, sagte Verteidiger Michael Stephan, dem nun anstelle Behrs das Interesse der Fotografen galt. „Es ist alles vorbesprochen.“ In den folgenden sechs Minuten hatte Richter Thomas Hassel, der Vorsitzende des Schöffengerichts ist bekannt für seine effiziente Verhandlungsführung, diesen delikaten Prozess abmoderiert. Behr erhält einen Strafbefehl, „damit ist die Verhandlung beendet“, so Hassel. Fast weitere sechs Minuten dauerte es dann noch, die vier Zeugen zu entschädigen. Anders als der Angeklagte Behr mussten die nämlich erscheinen, obwohl doch „vorbesprochen“ war, dass es auf die Aussagen der ehemaligen Angestellten Behrs nicht mehr ankommt.

Als Geschäftsführer der Baustoffhandel und Bauhof Verwaltung Weißig GmbH (BBV) hat Behr laut Anklage von Ende 2010 bis Mai 2012 mehrfach bei der Agentur für Arbeit Saison-Kurzarbeitergeld für bis zu sieben Mitarbeiter beantragt und dazu in den Formularen weniger Arbeitszeiten seiner Beschäftigen angegeben, als diese tatsächlich geleistet hatten. Mit dem Geld sollen witterungsbedingte Arbeitsausfälle und wirtschaftliche Engpässe abgefedert werden. Die Arbeitsagentur hat mehr als 62 000 Euro an die BBV gezahlt, für die es keinen Anspruch gab.

Wie der Betrug bekannt wurde, ist nicht bekannt. 2014 hatten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden begonnen. Was aus dem Geld wurde, kam in dem kurzen Prozess ebenfalls nicht zur Sprache. Behrs Verteidiger Stephan sagte, sein Mandant habe die Summe nicht privat erhalten. Seine damaligen Mitarbeiter hätten das Geld bekommen und wieder zurückzahlen müssen. Behrs BBV, das wurde kurz angesprochen, wurde 2013 für einen Euro an einen Geschäftspartner Behrs verkauft und befinde sich noch in Liquidation.

Hans-Jürgen Behr wird nun, wie vorbesprochen, per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 18 000 Euro (180 Tagessätze) verurteilt – wegen Betrugs in zehn Fällen. Dazu Stephan: „Wir hätten auch lange verhandeln können, es wäre kein anderes Ergebnis herausgekommen. Die Taten liegen lange zurück.“

Die Entscheidung ist eine kleine Überraschung. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage vor dem Schöffengericht erhoben, weil eine Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahren im Raum stand. Die Geldstrafe von 180 Tagessätzen entspricht einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten.

Akzeptiert Behr seinen Strafbefehl, davon ist nach Lage der Dinge auszugehen, ist das Urteil rechtskräftig. Es ist die erste Vorstrafe für den umtriebigen Hochlandpolitiker, dem es bislang mehrfach gelungen ist, seinen Kopf aus der Schlinge der Justiz zu ziehen. 2014 hatte Behr mit der Zahlung von 3 000 Euro ein Strafverfahren gegen sich verhindert. Damals ging es um die illegale Asbest-Entsorgung einer Kita. Damals betonte Behrs damaliger Anwalt, Behr habe die Verantwortung übernommen, aber die Vorwürfe nicht gestanden.