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Hobbyimker muss ins Gefängnis

Ein 59-Jähriger hat jahrelang Mädchen begrapscht, die seine Schaubienenstöcke besucht haben. Er wurde wegen Kindesmissbrauchs verurteilt.

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© dpa

Von Alexander Schneider

Irgendwie wirkte Thomas H., als ginge ihn das gar nichts an. Manchmal setzt er an, etwas zu sagen, meistens jedoch schwieg er. Bis zu seinem letzten Wort in dem fünftägigen Prozess, in dem es um die Frage ging, ob er fünf Mädchen gezielt sexuell missbraucht habe. Die Kinder waren stets zu Besuch bei dem heute 59-jährigen Hobbyimker, der ihnen über mehrere Jahre ehrenamtlich Honiggewinnung und den Schutz der Bienenvölker nahebrachte.

Am Montag sagte H. plötzlich in dem weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelten Verfahren, es sei ihm eine Lehre. Er werde sich nun von seinem Schaubienenstand trennen. Anders könne er sich nicht gegen diese Vorwürfe wehren. Kurz: Thomas H. stellte sich selbst als Opfer dar. Eine Nebenklägerin, die Mutter eines der missbrauchten Mädchen, hielt es nicht mehr auf ihrem Stuhl. Sie stürzte aus dem Gerichtssaal. Neu war für die Prozessbeobachter, dass der Angeklagte, der sich selbst gerne „Bienenkönig“ nennt, offenbar noch immer seinen Schaubienenstock hat.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Susanne Burbach-Wieth hat seit Anfang Februar zahlreiche Zeugen vernommen, neben mindestens sechs missbrauchten Kindern auch deren Mitschüler, Mütter, Lehrerinnen, Erzieherinnen, Imkerkollegen des Angeklagten, Polizisten. Die Staatsanwaltschaft warf H. vor, zwischen 2010 und Anfang 2014 fünf Mädchen gezielt angefasst zu haben. Meist habe er sie dabei mit der Hand an ihrer Scheide berührt oder gerieben, um sich sexuell zu erregen. Die Anklage listete 21 Fälle auf, in denen H. den Mädchen im Alter von sechs bis elf Jahren immer wieder unter die Kleidung gefasst habe. Die Taten hätten in der Regel in H.s Laube stattgefunden.

Thomas H. drohen weitere Fälle

Eine Überraschung gab’s zum Prozessauftakt. Eine Mutter, die von den Vorwürfen in der Zeitung gelesen hatte, meldete sich bei der Polizei und berichtete, auch ihre Tochter sei Opfer solcher Delikte des Angeklagten geworden – nachdem bereits gegen ihn wegen Missbrauchs von Kindern ermittelt wurde. Das nährt nun den Verdacht, dass der Imker seine Bienen weiter dazu nutzt, kleinen Mädchen nahezukommen. Gegen H. wird nun wohl weiter ermittelt.

Zeugen zufolge muss der 59-Jährige geschickt vorgegangen sein. Mit dem Schaubienenstock an der Lübecker Straße in Cotta warb er in Schulen und Kitas, lud Kinder zu Arbeitsgruppen ein. Sie mussten sich umziehen, sie brauchten eine Schutzkleidung. Beim Prüfen, ob das Netz auch dicht ist, soll seine Hand dann immer wieder Richtung Unterhose gewandert sein. Er habe zu wenig Stühle in seiner Laube gehabt, sodass er immer wieder ein Mädchen dazu brachte, sich auf seinen Schoß zu setzen.

Richterin Burbach-Wieth sagte zum Schluss: „Das Gericht hat keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten.“ Thomas H. wurde wegen Missbrauchs von Kindern in zwölf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter hatten drei Jahre Haft gefordert. Der Angeklagte habe das Vertrauen der Kinder, Lehrer und Erzieher ausgenutzt.