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Hickhack um Müllberg

Illegal am Bahnhof Nord abgelagerte Säcke sorgen für Ärger. Doch wem gehört das Gelände eigentlich?

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© André Braun

Von Cathrin Reichelt

Döbeln. Lothar Weiss ist sauer. Bei einem Spaziergang hat er auf dem Gelände des Bahnhofs Nord in der Nähe des Bahnübergangs Großbauchlitz einen Berg illegal abgelagerter Müllsäcke entdeckt. Bereits vor mehreren Wochen habe er das Ordnungsamt der Stadt per Mail darauf aufmerksam gemacht. Aber getan hat sich bis heute nichts. Er habe weder eine Antwort erhalten, noch sei der Müll verschwunden.

Grund dafür sind augenscheinlich Unklarheiten darüber, wem das Gelände mit den beiden mehrstöckigen Gebäuden und einem Flachbau eigentlich gehört. „Die Grundstücke am Bahnhof Nord sind beide der Deutschen Bahn, also der DB  Netz und dem Bundeseisenbahnvermögen zuzuordnen“, erklärt Thomas Mettcher, Pressesprecher der Stadt Döbeln, auf Anfrage des Döbelner Anzeigers. Die Bahn sieht das offenbar anders.

„Das an die Leipziger Straße angrenzende Grundstück mit dem Wohngebäude und dem vermutlich ehemaligen Lager befinden sich nicht im Eigentum der Deutschen Bahn AG. Erst die Fläche ab dem hinteren verschlossenen Haus sowie eine Zuwegung zur Leipziger Straße sind im Eigentum der DB AG“, erklärt Holger Auferkamp von der Pressestelle der Deutschen Bahn.

Doch die Stadt Döbeln bleibt dabei: Das Areal ist Bahngelände. „Wir haben die Grundstücksverantwortlichen in diesem Jahr bereits zweimal aufgefordert, die Grundstücke zu sichern und den Müll zu beräumen“, so Mettcher. Vor allem für die Sicherung habe die Stadt der Bahn jetzt noch einmal eine Frist bis zum 19. Oktober gesetzt.

Sündern droht Geldstrafe

Sowohl die Bahn als auch die Stadt erklären, dass sie es immer wieder mit illegal abgelagertem Müll zu tun haben. Beschäftigte der Stadtverwaltung kontrollieren die dafür bekannten Stellen jeden Tag, und sie müssten auch nahezu täglich solchen Müll beräumen. „Dabei wird natürlich immer überprüft, ob sich ein Hinweis auf den Verursacher finden lässt“, so der Stadtsprecher.

Müll werde vorzugsweise dort abgelagert, wo Fahrzeuge schnell und möglichst unbeobachtet anhalten können. Das seien zum Beispiel Straßenränder, Grünbereiche und Wertstoffcontainerplätze. Dabei gebe es dort, wo Unterflurcontainer eingerichtet wurden, deutlich weniger illegale Ablagerungen, als bei den herkömmlichen Standorten.

Wer erwischt wird, muss mit einer Strafe rechnen, denn die illegale Müllentsorgung gilt als Ordnungswidrigkeit. Je nach Situation werden Gebühren in Höhe von zehn bis 35 Euro fällig. „Es kann aber auch ein Bußgeld verhängt werden. Das Minimum sind dabei 63 Euro“, erklärt Thomas Mettcher.

Nach Aussage von Holger Auferkamp beräume auch die Bahn regelmäßig ihre Flächen. Illegalen Ablagerungen versuche die DB mit Hinweisschildern, regelmäßigen Kontrollen und der Müllentsorgung entgegenzuwirken. „Gern nehmen wir diesbezüglich Hinweise entgegen“, so der DB-Pressesprecher, der gleichzeitig betont: „Für den angesprochenen Müll im und vor dem ehemaligen Lager in Döbeln ist der Eigentümer zuständig. Daher erfolgen dort seitens der DB AG keine Maßnahmen.“