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Herr Ludwig wohnt im Garten

Ein Röderner hält sich dauerhaft in einer Erholungsanlage auf. Darf er das? Die Gemeinde weiß nicht, was sie dagegen tun soll.

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Von Kathrin Krüger-Mlaouhia

Rödern. Die Gemeinde Ebersbach hat jetzt den Bebauungsplan für die Erholungsgärten Am Schafberg in Rödern beschlossen. Da steht drin, was die ehemaligen Kleingärtner dürfen, und was nicht. Nach dem Austritt aus dem Kleingartenverband haben viele ihre Datschengrundstücke gekauft. Jetzt können sich hier die überwiegend Auswärtigen vorrangig erholen und müssen nicht mehr Möhren und Tomaten anbauen, wenn sie nicht wollen.

Aber dauerhaft leben dürfen die Gartenbesitzer nach wie vor hier nicht. Dem stehen die Bestimmungen im Bebauungsplan entgegen: Nur zwei Quadratmeter große abflusslose Gruben sind genehmigt, die selbst zu entsorgen sind. Keine Mülltonnen. Auch baulich müssen die Gebäude der Gartenumgebung angepasst sein, die umbaute Fläche darf nicht mehr als 30 Quadratmeter betragen. Wohnhäuser sind nicht erlaubt. Was aber bereits da ist, hat Bestandsschutz. Es gab extra eine Erfassung mit dem neuen Interessenvertreter vom Schafberg, dem Verein Freunde der Gartenanlage Rödern e.V.

„Das geht seit 20 Jahren so“

Und jetzt kommt Rolf Ludwig ins Spiel. Am Schafberg Nummer 46 hat er sein Wochenendgrundstück. Seine Wohnung sei in der Dorfstraße 52 in Rödern, sagt er. So steht er auch im Telefonbuch. Die Gemeinde Ebersbach aber argumentiert, Ludwig habe sich dort abgemeldet und wohne dauerhaft im Kleingarten. Das dürfe er nicht. „Das Grundstück gehörte schon meinen Urgroßeltern, den Nachbarbungalow habe ich dazugekauft“, sagt der geschiedene EU-Rentner. Er hält hier Tiere: Hühner, Kaninchen und seinen kaukasischen Orbiaschka-Hund Odin. Das gönne man ihm wohl nicht.

„Im Sommer übernachten alle hier“, verteidigt sich der Röderner. Schon 20 Jahre lang mache man ihm streitig, dass er sich auch nachts in der Anlage aufhält. „Aber ich mache, was man machen kann“, sagt Rolf Ludwig. Er ist Mitglied im Verein Freunde der Gartenanlage Rödern e.V. Seine Abwassergrube entspreche der Norm, das habe eine Kontrolle ergeben. Rolf Ludwig ist ziemlich genervt, dass man ihm sogar den Tierschutzverband aus Berlin auf den Hals gehetzt hätte. „Die wollten hier tatsächlich schauen, ob ich meine Tiere artgerecht halte“, brummelt Ludwig.

Die Gemeinde hatte in seiner Angelegenheit auch das Landratsamt konsultiert. „Der Vorgang ist bereits einige Jahre her“, heißt es dort. Da es sich seinerzeit um eine Kleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes handelte, seien derartige Verstöße gegen die Satzung zu förderst durch den Vorstand zu klären gewesen, hält sich die Landkreisbehörde zurück. Das Bundeskleingartengesetz aber enthält keine Ordnungswidrigkeits-Bestimmung als Grundlage einer Ahndung. „Sofern sich in der aktuellen Situation für die Gemeinde Hinweise ergeben, dass eine Wohnnutzung baurechtlich bedenklich ist und dies auch im Rahmen der laufenden Bauleitplanung nicht ausgeräumt werden kann, wäre dies gegenüber dem Kreisbauamt anzuzeigen und würde danach entsprechend geprüft“, so die Behörde.

Nicht schwarz gebaut

Die Gemeinde Ebersbach hat daher keine Handhabe, so Bürgermeisterin Margot Fehrmann gegenüber der SZ. Rolf Ludwig ist nicht „baurechtlich bedenklich“, denn er hat nicht schwarz gebaut. Das aber wäre ein Grund, Wohnen im Außenbereich abzulehnen. Denn solche Bauanträge werden nicht genehmigt. Nicht selten mussten unerlaubt errichtete Wohnhäuser im Grünen schon abgerissen werden. Spektakulär waren die Fälle in Radebeul, die vor Gericht landeten. Dort war die schrittweise Erweiterung von einstigen Bungalows zu dauerhaften Häusern sogar sichtbar gewesen.

Rolf Ludwig kann sich also zurücklehnen. Von seiner Scholle wird ihn wohl keiner vertreiben. An dem kräftig bellenden kaukasischen Orbiaschka-Hund Odin kommt so schnell sowieso keiner vorbei.