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Heroin-Dealer verurteilt

Ein 49-jähriger aus Hamburg wurde beim Besuch seiner Mutter mit Drogen erwischt.

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© Fabian Schröder

Von Alexander Schneider

Ein Maschinenschlosser aus Hamburg wurde nun am Landgericht Dresden wegen Handels mit Drogen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der 49-jährige Deutsche war im Januar im Dresdner Hauptbahnhof mit 24 Gramm Heroin erwischt worden. Seit dem saß er in Untersuchungshaft.

Hans-Jörg P. ist schon seit Anfang der 90er-Jahre heroinabhängig. Nach seiner Flucht aus der DDR 1989 verschlug es ihn in die Partnerstadt Dresdens. Zwar hatte er den Absprung von dem Stoff geschafft und war lange clean. Doch nach der schweren Erkrankung seiner Lebensgefährtin, sie ist inzwischen verstorben, habe P. Ende 2017 wieder zum Heroin gegriffen. Die Droge habe er nicht wieder gespritzt, sondern über den Tag verteilt geschnupft. Vor der Reise zu seiner Mutter nach Dresden hatte 49-Jährige von einem Dealer 30 Gramm Heroin erworben. Als er die Rückfahrt antrat, flog er auf. Im Gepäck und in seiner Wohnung befanden sich mehrere Feinwaagen.

Im Prozess hatte P. behauptet, er habe von dem Dealer nicht Heroin, sondern Marihuana erworben. Doch das nahmen ihm die Richter nicht ab. Sie gingen aber davon aus, dass P. nur mit einem Drittel dieser Menge habe handeln wollen. Das war jedoch noch immer eine sogenannte nicht geringe Menge – auf Handel steht dann die Mindeststrafe von einem Jahr.

Die Staatsanwaltschaft hatte sogar zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert, Verteidiger Ingmar Gerke dagegen sagte, eine bewährungsfähige Strafe von weniger als zwei Jahren reiche aus. Trotz Verurteilung kam P. auf freien Fuß. Zur Vollstreckung seiner Strafe wird er gesondert geladen.