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Hausbesitzer sollen Auskunft geben

Der AZV verschickt Fragebögen fürs Oberflächenwasser. Ab 2019 muss ein Abwasserentgelt berechnet werden.

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© Symbolfoto: dpa

Von Jens Hoyer

Döbeln. Die Besitzer von 6 500 Grundstücken in Döbeln, Großweitzschen, Zschaitz-Ottewig und Ostrau werden in den nächsten Wochen Post vom Abwasserzweckverband Döbeln-Jahnatal bekommen. Der muss nach geltendem Recht ab 2019 seine Entgelte neu erheben – getrennt nach Abwasser und Oberflächenwasser. Allerdings gibt es bisher noch gar keine Daten, in welchem Maße von Dachflächen und Parkplätzen Wasser in das Kanalnetz eingeleitet wird. Der Verband hat statt teurer Befliegungen einen einfachen und billigeren Weg gewählt – die Selbstauskunft. Man setzt auf die Ehrlichkeit der Bürger. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass das weitgehend funktioniert, sagte Wolf-Thomas Hendrich, Chef der Oewa-Niederlassung, die die Arbeit für den Verband erledigt. „Die Fehlerquote ist überschaubar.“

Ganz ahnungslos ist man bei der Oewa allerdings nicht über den Grad der Versieglung von Flächen. Deshalb bekommt jeder Grundstücksbesitzer zusammen mit dem Fragebogen ein Luftbild seines Grundstücks zugestellt. Der Verband will wissen, ob die Dächer, Wege und Parkplätze direkt oder indirekt in Abwasserkanäle des AZV entwässert werden. „Wir haben die Fragebögen so einfach wie möglich gestaltet“, sagte Stephan Baillieu, Geschäftsführer des AZV. Wer mit seinem Kreuzchen verneint, sein Oberflächenwasser überhaupt in öffentliche Kanäle einzuleiten, hat die wenigste Arbeit. Das ist allerdings auch ein Grund für die Oewa, genauer hinzuschauen. Wo Angaben nicht plausibel sind, etwa weil alle Nachbarn etwas anderes angeben, wird auch mal nachgeprüft, sagte Hendrich.

Ab 2019 müssen alle zahlen, die das Wasser von versiegelten Flächen in Mischwasserkanäle und öffentliche Regenwasserkanäle einleiten. Das gilt auch für Nicht-Wohnflächen wie Parkplätze. Was versiegelte Flächen sind, hat der AZV genau definiert: Es sind unter anderem Dachflächen, Terrassen und Balkone, betonierte oder asphaltierte Flächen. Oder solche, bei denen Verbundsteine so dicht verlegt sind, dass das Wasser nicht versickern kann. Rasengittersteine oder in Sand gesetztes Pflaster, Schotter und Sandwege zählen dagegen nicht als versiegelt. „Wir wollen den Umweltgedanken befördern“, sagte Baillieu. Die Entsiegelung von Flächen soll belohnt werden. Entsiegelungen und Neuversieglungen müssen dem Verband angezeigt werden. Anders als beim Abwasser gibt es beim Oberflächenwasser auch keinen Anschluss- und Benutzungszwang.

Der Verband räumt den Grundstückseigentümern vier Wochen ein, um den Fragebogen ausgefüllt zurückzuschicken. Es wird auch noch mal erinnert. Wenn das nichts nützt, wird der Versieglungsgrad geschätzt. „Wir nehmen dann die gesamte Grundstücksfläche als versiegelt an“, sagte Uwe Leinen von der Oewa.

Mit den gewonnenen Daten erfolgt das Neuberechnen der Entgelte bis zum Herbst 2018. „Deshalb können wir zur Höhe noch nichts sagen“, so Baillieu. Zusätzliche Einnahmen wird der Verband durch das neue Berechnungsmodell nicht erzielen – die Kosten werden nur anders verteilt, sagte Baillieu. Wer wenig Oberflächenwasser einleitet, wird künftig einen geringeren Anteil zahlen. Wer große Flächen versiegelt, zahlt entsprechend mehr.