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Hartes Urteil ist rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof weist die Revision eines Vergewaltigers zurück. Er muss für neun Jahre ins Gefängnis.

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Von Alexander Schneider

Das Urteil gegen einen 31-jährigen Vergewaltiger ist rechtskräftig. Das Landgericht Dresden hatte den Mann, einen 31-jährigen Marokkaner, Ende Januar wegen besonders schwerer Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt.

Der Bundesgerichtshof wies nun die Revision des Angeklagten zurück. Danach hat der Asylbewerber die Frau am Donnerstag, 17. September 2015, gegen 15.50 Uhr im Bereich der Nossener Brücke überfallen, sie mit einer Glasscherbe am Hals verletzt und sich in einem Gebüsch an ihr vergangen. Die gleichaltrige Frau hatte nur Minuten zuvor ihre Arbeitsstelle verlassen, um ihr Kind im Kindergarten abzuholen.

Der Angeklagte, der noch am selben Abend verhaftet wurde, hatte behauptet, er habe sich etwa zwei Stunden mit der Frau unterhalten, sie hätten einvernehmlichen Sex gehabt. Dann sei er von Freunden der Frau zusammengeschlagen worden. Diese Verletzungen soll er nach Angaben des Opfers schon vor der Tat gehabt haben. Das Gericht sagte, sämtliche Behauptungen des Angeklagten passten nicht zu den vorgefundenen Spuren.