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Harte Bandagen für Waldbesitzer

Eigentum verpflichtet. Das trifft nicht nur auf Immobilien zu, sondern auch auf Wald. Führen dadurch gekennzeichnete Wege, kann das ziemlich teuer werden.

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© André Braun

Von Heike Heisig

Roßwein. Ein nur zehn mal zehn Zentimeter kleines grünes Schild mit einem Fahrrad darauf hat in Roßwein für einigen Wirbel gesorgt. Revierförster Dirk Tenzler hat alle von Wanderwegewart Reinhard Senf angebrachten Schilder im Zweiniger Grund wieder abgeschraubt (DA berichtete). Seine Erklärungen zur Verkehrssicherungspflicht gingen einigen Waldbesitzern nicht weit genug. „Nur mit der Kontrolle auf Totholz ist es nicht getan“, sagt der Revierförster.

Der Pilzbefall lässt diese Rotbuche sterben. Steht sie in der Nähe eines Wanderweges, sollte sie der Eigentümer fällen lassen.
Der Pilzbefall lässt diese Rotbuche sterben. Steht sie in der Nähe eines Wanderweges, sollte sie der Eigentümer fällen lassen. © André Braun
Beim Eschentriebsterben lichten sich die Kronen. An einem Radweg müssen abgestorbene Äste entfernt werden.
Beim Eschentriebsterben lichten sich die Kronen. An einem Radweg müssen abgestorbene Äste entfernt werden. © André Braun

Prinzipiell darf jeder ein Waldstück betreten. Das muss der Eigentümer zulassen. Allerdings ist der Spaziergänger oder Radfahrer auf eigene Gefahr unterwegs. Der Waldbesitzer kann selten haftbar gemacht werden. Ganz anders sieht das aus, wenn der Weg als Rad- und/oder Wanderweg ausgeschildert ist. „Schon mit dem Anbringen des Hinweises werden auf den Waldeigentümer umfangreichere Pflichten übertragen“, so Dirk Tenzler.

Das beginne bereits mit dem Aufstellen einer Bank. Wer die nutzt, sollte sich dort ruhigen Gewissens niederlassen können. Für den Waldbesitzer heißt das, er muss sich um das Umfeld der Bank kümmern, es regelmäßig nach Totholz kontrollieren und das dann auch entfernen (lassen). „Daran denken die wenigsten, wenn sie im Glauben, Gutes zu tun, eine Bank aufstellen“, so die Erfahrungen des Revierförsters. Immer wieder müsse er sich deswegen mit Vereinen auseinandersetzen.

Eine größere Verantwortung für die Waldbesitzer zieht auch das Aufstellen von Informationstafeln nach sich oder eben die Ausweisung als Rad- und Wanderweg – selbst wenn der Weg an sich einer Kommune gehört. Um das Schild herum und an den Wegen müssen in größerem Umfang Sicherungspflichten erfüllt werden.

Dirk Tenzler zeigt auf eine Baumgruppe. Die Eschen sind vom sogenannten Eschentriebsterben betroffen, die Kronen lichten sich. „In diesem Fall müsste ein Baumkletterer in die Kronen und alles Totholz herausnehmen. Das kostet pro Baum zwischen 150 und 200 Euro. Und: Mit einem Mal hat sich das nicht erledigt“, veranschaulicht der Revierförster die Belastungen, die auf Waldbesitzer zukommen.

Ein paar Meter weiter bilden sich an einer Rotbuche sogenannte Baumpilze aus. Die Buche wird absterben. Tenzler bezeichnet das als einen normalen Prozess. Im Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH), wie der Zweiniger Grund eines ist, sollte ein solcher Baum als „Wohnanlage für Spechte“ stehenbleiben, irgendwann umfallen und Nahrungsgrundlage für Mikroorganismen sein können. „So argumentieren wir ja auch immer“, sagt der Revierleiter. Doch bei einer erhöhten Verkehrssicherungspflicht könnte es durchaus sein, dass der Waldbesitzer den Baum fällen muss. „Das tut er in der Regel nicht selbst, was auch wieder Kosten verursacht“, so Tenzler. Er selbst findet es gut, dass in FFH-Gebieten mit den Naturschutzbehörden häufig Kompromisse gefunden werden. Ansonsten könnte ein völlig entstelltes Landschaftsbild die Folge sein, wenn über die Maßen Bäume gefällt werden müssten.

In den Forstbetriebsgemeinschaften, einem Zusammenschluss von Waldbesitzern, klärt der Revierförster über die Verkehrssicherungspflichten – auch vor Ort – auf. Außerdem berät er kostenlos auch Waldeigentümer, die nicht organisiert sind. In seinem Revier gibt es rund 1 700 private und kommunale Waldbesitzer. Zuständig ist er für die Bereiche Döbeln, Hartha, Leisnig, Großweitzschen, Ostrau, Zschaitz-Ottewig, Roßwein, Waldheim, Thümmlitzwalde sowie Colditz.

Kontakt: Sprechzeit dienstags von 16 bis 18 Uhr unter Tel. 034381 55413

Mail:  [email protected]