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Haftstrafe für mutmaßlichen Dealer

Das Amtsgericht hat einen Zittauer 17 Monaten Gefängnis verurteilt – obwohl der Vorwurf des Drogenhandels nicht zu beweisen war.

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© dpa

Von Rolf Hill

Ein 34-jähriger Zittauer wurde aufgrund eines am 19. Januar dieses Jahres erlassenen Haftbefehls gesucht, am 16. Mai festgenommen und umgehend in die JVA Görlitz eingeliefert. Hier sitzt er nun eine schon früher gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe ab. So kam er nun unter Bewachung zur aktuellen Hauptverhandlung des Schöffengerichts unter Vorsitz von Richter Stephan Folda nach Zittau. Es waren gleich drei Anklageschriften, die gegen ihn vorlagen und nun von Staatsanwalt Lindner verlesen wurden. Dabei hieß es sinngemäß, nach seiner Haftentlassung im vergangenen Jahr habe der Angeklagte in mindestens 40 Fällen unerlaubt Crystal erworben und gewerbsmäßig zum Preis von 60 Euro pro Gramm weiterverkauft. Auch solle er 2014 oder 2015 zweimal Crystal und Marihuana an eine damals minderjährige Zittauerin verkauft haben.

Die zweite und dritte Anklageschrift beinhalteten jeweils Verstöße des Angeklagten gegen die Führungsaufsicht. In beiden Fällen war er vom Amtsgericht Chemnitz wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Seine Entlassung war verbunden mit einer Führungsaufsicht für die Dauer von fünf Jahren. Während dieser Zeit sollte er sich einmal wöchentlich bei seiner Bewährungshelferin melden. Diesen Auflagen kam er zuerst nur lückenhaft und dann gar nicht mehr nach.

Der zum eigentlichen Hauptanklagepunkt ordnungsgemäß geladene Hauptbelastungszeuge blieb der Verhandlung unentschuldigt fern. So musste man sich auf das stützen, was er während der Ermittlungen bei der Polizei ausgesagt hatte. Der damals zuständige Kriminalbeamte konnte nun als Zeuge nur wenig zur Beweisführung beitragen. Ähnlich verhielt es sich mit der nun 20-jährigen Zeugin, die zwar ihren damaligen Drogenkonsum und die Bekanntschaft mit dem Angeklagten einräumte, ihn aber nicht als Dealer belastete. An so etwas könne sie sich nicht mehr erinnern, sagte sie. Nach ihrem Alter habe sie nie jemand gefragt. An diesem Punkt hegte Richter Folda Zweifel daran, dass man diese Anklage aufrechterhalten könne. Nach einer Beratung gab der Vorsitzende bekannt, dass man die Schuld des Angeklagten nicht zweifelsfrei nachweisen könne. So wurde das Verfahren mit Zustimmung des Staatsanwalts vorläufig eingestellt. Auch falle eine daraus resultierende Strafe innerhalb der zu erwartenden Gesamtstrafe kaum ins Gewicht, hieß es.

Zu den beiden verbleibenden Straftaten äußerte der Angeklagte, diese Versäumnisse hingen meist mit seinem fortwährenden Drogenkonsum zusammen. Das betreffe auch die nur lückenhaft wahrgenommenen Termine bei der Görlitzer Suchtberatung. Es sei ihm plötzlich alles zu viel geworden. Deshalb habe er davor weglaufen beziehungsweise einfach den Kopf in den Sand stecken wollen. Bereits mit 13 probierte er Haschisch, zwei Jahre später war er schon bei Heroin angelangt. In Zittau wollte er nach der Entlassung aus der JVA Zeithain neu beginnen, kam allerdings innerhalb kurzer Zeit vom Regen in die Traufe. Da selbst Geldstrafen wenig Wirkung zeigten, musste er bereits als Jugendlicher mehrere Haftstrafen verbüßen. Das setzt sich nun mindestens bis 2018 fort.

Staatsanwalt Lindner wies darauf hin, dass es kein Ausweg sei, einfach vor der eigenen Verantwortung wegzulaufen. Er schlug zwei Einzelstrafen von neun beziehungsweise zehn Monaten Freiheitsentzug vor. Der Verteidiger sagte, sein Mandant sei infolge des dauerhaften Drogenkonsums nur bedingt schuldfähig gewesen. Deshalb wolle er unter dem Antrag des Staatsanwalts bleiben. Er hielt in beiden Fällen sechs Monate Haft für angemessen. Das Urteil des Schöffengerichts lautete neun beziehungsweise acht Monate Freiheitsstrafe.