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Haft nach Trennungsstreit

Weil er ihr noch Geld schuldete, räumte Ariane D. Ihrem Ex die Wohnung aus. Dafür muss sie nun ins Gefängnis.

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© dpa

Von Yvonne Popp

Freital. Sven S. ist der Auftritt vor Gericht sichtlich unangenehm. „Das hier hätte nicht sein müssen“, räumt er ein und sieht zu seiner Ex auf der Anklagebank. Während der Trennung des Paares war es zu Streitigkeiten um Geld gekommen. Die junge Frau, die damals wohl in finanziellen Schwierigkeiten steckte, hatte sich selbst zu ihrem Recht verholfen. Doch das war falsch.

Der Prozess gegen Ariane D. wurde am Amtsgericht Dippoldiswalde fortgesetzt. Sie soll im August 2014 in die Wohnung ihres Ex in Freital eingebrochen sein und dort einen Fernseher, einen Laptop, einen DVD-Player, Kosmetikartikel und den Verlobungsring mitgenommen haben. Der Gesamtwert belief sich auf etwa 1 500 Euro.

Bereits zu Beginn des Verfahrens hatte sie zugegeben, die Sachen an sich genommen zu haben. „Es war aber immer geplant, alles wieder zurückzugeben“, erklärt ihr Anwalt. Die Gegenstände seien nur ein Pfand gewesen. „Als wir zusammenzogen, habe ich alles bezahlt“, beteuert Ariane D. Bei der Trennung sei sie pleite gewesen. Rund 600 Euro forderte sie damals von ihrem Ex zurück. Doch der tauchte ab und war für Monate nicht erreichbar. Ohnehin sei die Beziehung eher schwierig gewesen, erzählt ein Zeuge. Beide seien temperamentvoll und hätten häufig gestritten. Für Ariane D. steht viel auf dem Spiel.

Die junge Mutter ist bereits mehrfach wegen Drogenhandels vorbestraft. Im Falle einer Verurteilung droht ihr eine Haftstrafe. Wie schon zum ersten Verhandlungstag, für den ihr Ex entschuldigt war, hat sie auch jetzt Fernseher und Laptop dabei. Da Sven S. aber nicht mit dem Pkw angereist ist, kann er die Gegenstände nicht mitnehmen. Der DVD-Player befindet sich allerdings nicht mehr im Besitz der Angeklagten. Den hatte sie für 30 Euro versetzt.

Schon im vorigen Jahr war ein Termin zur Übergabe der Sachen vereinbart worden, sogar unter polizeilicher Aufsicht. „Im Gegensatz zu meiner Ex sollte ich aber alleine am vereinbarten Ort erscheinen“, erzählt Sven S. „Das war mir nicht geheuer.“ Die Übergabe platzte.

Weiter musste nun geklärt werden, ob es sich beim Eindringen in die Wohnung von Sven S. wirklich um Einbruchdiebstahl oder nur um Diebstahl handelte. Um hinein zu gelangen, brauchte sie weder die Tür aufzubrechen, noch das Schloss zu knacken. Sie besaß einen Schlüssel. Sven S. erklärte dem Gericht, dass er den nach der Trennung ausdrücklich zurückgefordert hatte. Seine Ex reagierte aber nicht und behielt ihn einfach.

Trotzdem hätte sie die Wohnung nicht einfach so betreten und die Gegenstände entwenden dürfen, erklärt Richterin Daniela Höllrich-Wirth. Sie ist überzeugt, dass Ariane D. wusste, dass ihr Handeln nicht rechtens ist. „Auch kann ich ihnen hier keine günstige Prognose ausstellen, da sie seit mehreren Jahren durchgängig unter Bewährung stehen“, unterstreicht sie. Die Richterin verhängt eine viermonatige Haftstrafe für die Angeklagte. Sie bleibt damit jedoch deutlich unter den vom Staatsanwalt geforderten zehn Monaten Gefängnis.