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Gutachter soll Klarheit bringen

Nicht abgeflossenes Regenwasser beschäftigt eine Familie in Attendorf und das Gericht.

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Von Jens-Rüdiger Schubert

Im Rechtsstreit zwischen Frau Schöne und der Gemeinde Waldhufen hat der Vorsitzende Richter der 1. Zivilkammer des Landgerichts Görlitz, Hartmut Wiezorek, einen weiteren Beweisbeschluss verkündet. Mit Hilfe eines Gutachters soll jetzt geklärt werden, ob die vorgenommene Schadensbeseitigung in dem Umfang, wie sie die Klägerin vorgetragen hatte, notwendig gewesen ist. Mit dem Sachverständigengutachten soll nachgewiesen werden, ob die Forderungen berechtigt sind. Vor der Zivilkammer des Landgerichts geht es um die Schäden, die am 14. Januar 2011 im Wohnhaus der Familie Schöne entstanden sind. Der Grund dafür war ein Regenwasserrückstau im Keller des Wohnhauses der Familie im Waldhufener Ortsteil Attendorf.

Familie Schöne hatte die Regenentwässerung in ein bereits vorhandenes Rohr eingebunden, das sich zum Teil auf ihrem Grundstück befand und wohl schon etwa 40 Jahre an dieser Stelle liegt. Eine Genehmigung der Gemeinde Waldhufen gab es nicht. Irgendwann war der außerhalb des Grundstücks liegende Teil des Rohres von der Straße überdeckt worden. Jahrelang gab es auch keine Probleme. Plötzlich kam es zum Regenwasserrückstau.

Als Jörg Schöne auf Ursachensuche ging, stellte er fest, dass das besagte Rohr gebrochen war und eine Ableitung des Regenwassers nicht mehr vollständig erfolgte. Dass es zum Rückstau gekommen ist, führt Claudia Schöne auf schwere Lkws zurück, die die Straße passiert und so zum Rohrbruch geführt hatten. Da das Rohr unter einer Straße liegt, die der Gemeinde gehört, ist nach ihrer Meinung die Gemeinde für die Schäden verantwortlich. Aus diesem Grund wurde Klage vor der Zivilkammer des Landgerichts eingereicht. Außerdem hatte sie die vorveranschlagten Sanierungskosten detailliert vorgelegt.

Da bisher noch keine Klärung mit der Gemeinde erreicht werden konnte, kann der Gutachter die Schäden jetzt noch untersuchen und sein Gutachten im Auftrag der Zivilkammer des Görlitzer Landgerichts erstellen. Nach Vorlage des Gutachtens wird Richter Hartmut Wiezorek das Verfahren fortsetzen.