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Großenhainer bildet Drohnen-Piloten aus

Was mit Drohnen erlaubt ist und was nicht, wissen die wenigsten. Dabei kommt sogar der Führerschein für Drohnen.

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© SZ-Archiv/Anne Hübschmann

Von Birgit Ulbricht

Großenhain. Dieses Video auf Youtube hat Armin Benicke aufgeregt. Eine Drohne schwebt aus dem Himmel auf die Meißner Albrechtsburg herab, zoomt und umkreist das berühmte Bauwerk. Eindrucksvoll. Und kreuzgefährlich. Denn, so Hobbypilot Armin Benicke, für diese Einstellungen musste die Drohne vorher etwa auf 500 Meter ab dem Abflugpunkt Elbufer aufsteigen.

Er selbst fliegt etwa zwischen 300 und 400 Meter über Meißen mit dem Flugzeug und hatte laut eigenem Bekunden keine Warnung im angemeldeten Luftraum vor Antritt seiner Rundflüge. Eine solche Warnung hätte ihm die Luftfahrtbehörde aber auf alle Fälle schriftlich erteilt, wenn ein Drohnenpilot seinen Flug angemeldet hätte. „Das hätte er schon deshalb machen müssen, weil die Drohne für Aufnahmen unterwegs war, die gewerblich genutzt wurden, sprich ins Netz kamen“, erklärt Pilot Armin Benicke. Doch egal wie, die Drohne darf auch so nur maximal einhundert Meter aufsteigen. „Das ist ganz wichtig, denn Polizeihubschrauber oder Rettungsflieger bewegen sich in 150 Meter Höhe und dürfen im Einsatzfalle auch drunter gehen“, so Benicke.

Der Großenhainer hat jetzt einen Ausbilderschein für Drohnenflieger bei der Deutschen Lufthansa gemacht. In Zukunft will er Piloten die Regeln des Luftraumes und der Technik gemeinsam mit der Flugschule „August der Starke“ weitergeben. Der Bedarf ist groß – Sachverständige, Verkehrsgutachter, Universitäten, Tourismusexperten, Geografen, vielen filmen heute aus der Luft. Die Theorieausbildung findet am Dresdner Flughafen statt, die Praxis am Großenhainer Flugplatz. Jeder, der Bilder veröffentlicht oder anderweitig gewerblich nutzt und mit Drohnen von einem Gesamtgewicht von zwei Kilo fliegt, braucht künftig den Drohnenführerschein.

Ab fünf Kilo Gesamtgewicht braucht jede Drohne sogar von der Luftfahrtbehörde eine extra Aufstiegserlaubnis. So sieht es ein neues Gesetz vor, das noch durch den Bundesrat muss und offenbar mit einhelliger Zustimmung rechnen kann. Denn der Gesetzgeber muss nicht nur der privaten Filmerei, sondern vor allem der unbedarften Fliegerei Einhalt gebieten. Gerade die Maximalflughöhe von einhundert Metern ist eine ganz wichtige Vorgabe der Luftfahrtbehörde. Einzige Ausnahme ist da im Großenhainer Land der Modellflugplatz in Lenz. Der ist extra dafür ausgewiesen, Flugmodelle auch höher steigen zu lassen. Wie schnell Hobbyflieger Unheil anrichten können, zeigt ein aktueller Unfall zwischen einem Autofahrer auf der A 99 in Oberbayern und einer Drohne. „Eine Drohne über der Autobahn – das geht gar nicht“, schimpft Benicke.

Was alles verboten ist, davon haben offenkundig viele keinen Schimmer. Industrieanlagen, Kraftwerke, Flugplätze, Flugkorridore, Eisenbahnen, Straßen, Wohnhäuser, Menschenansammlungen wie bei Demos, aber auch Naturschutzgebiete oder Windräder sind Tabuzonen für Drohnen. Es sei denn, es gibt zum Filmen einen eigens genehmigten Auftrag. Aber auch bei den „kleinen Spielzeugen“ gibt es Ärger: Drohnen bis 250 Gramm dürfen nämlich nicht höher als 30 Meter aufsteigen, wenn der Pilot mit Videobrille steuert! Darüber hinaus braucht es eine zweite berechtigte Person, die den Luftraum beobachtet und sofort eingreifen kann. „Also mal schnell ums Moritzburger Schloss herumfliegen lassen, wie es im Netz auch zu sehen war, geht nicht“, so Armin Benicke.