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Große Lücken klaffen am Albertbrücken-Geländer

Jetzt wird nicht mehr nur über die Höhe, sondern auch noch über Abstände gestritten.

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© René Meinig

Von Peter Hilbert

Der Streit ums Doppelgeländer der Albertbrücke ist erneut entbrannt. Die FDP fordert den Abriss des höheren Geländers, da dies bei einem getrennten Rad- und Gehweg nicht nötig sei. Das ein Meter hohe nachgebaute Geländer hätte völlig ausgereicht, erklärt Fraktionschef Holger Zastrow. Doch nicht genug. Jetzt gibt es noch erhebliche Fragen, ob die umstrittene Stahlkonstruktion überhaupt den Sicherheitsvorschriften entspricht.

Daran zweifelt der erfahrene Brückenplaner Michael Erler. Einerseits poche die Stadt bei der Geländerhöhe genau aufs letzte Detail der Vorschrift, so der 63-jährige Dresdner. Dann müsse sie sich anderseits auch an die weiteren Details halten, die in einer Tabelle genau aufgelistet sind.

Denn darin steht auch, dass der Handlauf auf dem Geländer mindestens zwölf Zentimeter breit sein muss. Eine Frage der Sicherheit für Passanten. Doch mit fünf Zentimetern ist der Handlauf längst nicht so breit. Ein weiteres Problem sieht der Experte bei den Abständen zwischen den Geländer-Stäben, die höchstens zwölf Zentimeter betragen sollen. Das ist nötig, um vor allem zu verhindern, dass sich Kinder durchs Geländer quetschen und im Extremfall abstürzen. Beim alten Geländer misst der Abstand elf Zentimeter. Doch bei der höheren Konstruktion sieht das völlig anders aus. Dort klaffen Abstände von bis zu 78 Zentimetern.

Straßenbauamtschef Koettnitz sieht darin jedoch kein Problem. In der Vorschrift ist festgelegt, dass Geländer neben einem Gehweg bei dieser Brücke 1,10 Meter hoch sein müssen. Fast bis in diese Höhe hätten die Geländerstäbe den vorgeschriebenen Abstand, argumentiert er. Somit sei die Absturzsicherheit für Kinder und andere Passanten gewährleistet.

Und die zu geringe Breite des Geländer-Handlaufs? Auch darin sieht Koettnitz keinen Widerspruch. Denn das zweite Geländer rage wegen der Radfahrer mit 1,30 Metern deutlich höher empor. „Damit sind Fußgänger ausreichend geschützt“, sagt er.

Alle Details des Doppelgeländers seien zwischen Stadtplanungs-, Denkmal und Straßenbauamt abgestimmt worden. Zudem habe ein Architekt die besondere Konstruktion begutachtet. „Wir haben dann den besten Entwurf rausgesucht“, versichert Amtschef Koettnitz.

Brückenplaner Erler sieht das anders. „Diese Argumentation haut vorn und hinten nicht hin“, findet er. „Das höhere Geländer mit den großen Abständen und den zu kleinen Handlaufbreiten entspricht nicht der Vorschrift.“