Merken

Größerer Aufsichtsrat

An der Spitze der Wohnbau sollen künftig sieben Personen stehen. Auch sonst gibt es Diskussionsbedarf zum Vertrag.

Teilen
Folgen
© Stadt Hartha

Von Sylvia Jentzsch

Hartha. Die Räte stimmten nach einer längeren Diskussion den Änderungen und Ergänzungen des Gesellschaftervertrages der Wohnbau GmbH zu. Das Unternehmen ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt. Künftig werden statt bisher sechs Aufsichtsratsmitgliedern sieben in diesem Gremium mitarbeiten. Das überwacht unter anderem die Geschäftsführung, gibt Beschlussempfehlungen für die Gesellschafterversammlung ab und vieles mehr.

Die Verwaltung hatte fünf Mitglieder für den Aufsichtsrat vorgeschlagen. „Die Anzahl sollte ungerade sein, um eine Stimmengleichheit auszuschließen“, erklärte Kämmerin Barbara Müller. Für sieben Mitglieder plädierte Christian Köhler, Fraktionschef der CDU. „Wir wollen, dass alle Fraktionen vertreten sind und auch jemand Fachkundiges in diesem Gremium sitzt“, so der CDU-Fraktionschef. Dem stimmten auch Regina Roßbach (FW) und Stefan Orosz (Die Linke) zu.

Stadtrat Christian Zimmermann (CDU) fand, dass die Änderungen eine Benachteiligung des städtischen Wohnungsunternehmens mit sich bringen.

Sören Lungwitz (FW) wollte wissen, wo genau die Nachteile liegen. „Was kann die Wohnbau nicht machen, was andere Unternehmen dürfen?“, fragte der Stadtrat. „Es geht dabei um eine aggressive Maklertätigkeit. Die Wohnbau soll möglichst nur ihre eigenen Wohnungen auf dem Markt anbieten und so wenig wie möglich fremde“, erklärte Bürgermeister Ronald Kunze (parteilos).

Die Änderungen seien notwendig, weil es einen neuen Paragrafen in der Gemeindeordnung gibt. „Wir haben alle Punkte mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes abgesprochen und unter dem Gesichtspunkt der Rechtssprechung betrachtet“, sagte Barbara Müller. Den Stadträten lag zur Entscheidung und Information ein Dokument vor, bei dem alle Änderungen aufgezeigt wurden.

„Ich verstehe die Argumente. Bin aber anderer Meinung und möchte diese auch kundtun“, so Zimmermann. Wenn die Rechtsaufsicht alles vorschreibe, sei das eine Herabwürdigung der Entscheidungsfreiheit der Kommune“, so der CDU-Stadtrat. Stefan Orosz wollte den Tagesordnungspunkt ganz absetzen und auf die nächste Sitzung verschieben. Auch er fand, dass die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Wohnbau diese bei ihrer künftigen Arbeit benachteiligen.

Die Kämmerin sah das anders: „Die Rechtsaufsicht als Genehmigungsbehörde prüft, ob unsere Änderungen und Ergänzungen mit dem sächsischen Landesrecht übereinstimmen. Dabei geht es nicht um Ermessensfragen und willkürliche Meinungen.“

„Ich hatte ein ähnliches Empfinden wie Christian Zimmermann bezüglich der Einschränkungen unserer Tochtergesellschaft“, so Wolfgang Fichtner (SPD). Doch die Diskussion habe ergeben, dass dies nicht merklich der Fall sei. Deshalb wolle Fichtner dem neuen Vertrag zustimmen.