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Graffitisprayer vor Gericht

Drei Männer aus Leipzig sind der Sachbeschädigung und der Unterschlagung angeklagt. Bei Zweien war das noch nicht alles.

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© DA-Archiv

Von Helene Krause

In der Nacht zum 7. Juli 2015 wurde mancher Döbelner unsanft aus dem Schlaf gerissen. Ein Polizeihubschrauber kreiste gegen 2 Uhr über der Weststadt. Drei Männer hatten auf dem Hauptbahnhof zwei Personenzüge auf 118 Quadratmeter Fläche mit Graffiti besprüht und wurden dabei vom Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma entdeckt, der die Polizei informierte. Die Jagd der Beamten war erfolgreich. Am Freitag standen drei Männer vor Gericht. Sachbeschädigung und Unterschlagung so lautet die Anklage gegen die drei Leipziger, 26, 28 und 33 Jahre alt. Bei dem 28-Jährigen hatte die Polizei auch noch eine verbotene Waffe gefunden, der 33-Jährige war in Besitz von Drogen.

Der Bahn war durch die Schmiererei ein Sachschaden in Höhe von 3500 Euro entstanden. Als die Polizei die Wohnungen der Tatverdächtigen durchsuchte, fanden sie bei dem 28-Jährigen Gegenstände der Bahn, unter anderem Helme und Sicherheitswesten und ein verbotener Wurfstern gefunden. Bei dem 26-Jährigen entdeckten die Beamten ein Vierkantschlüssel der Bahn und in der Wohnung des 33-jährigen 0,8 Gramm Cannabis.

Bei der Verhandlung verliest der 33-Jährige ein Schreiben seiner nicht anwesenden Anwältin, dass er nichts zur Tat sagen wird. Die anderen Angeklagten gestehen über ihre Verteidiger, dass sie die Triebwagen besprüht haben. Allerdings wollen sie nur einen Zug verunziert haben. Die Gegenstände der Bahn, die bei ihnen gefunden wurden, wollen sie bei Ebay ersteigert haben. Der Vierkantschlüssel soll ein Flaschenöffner gewesen sein. Den Besitz des Wurfsterns gesteht der Angeklagte.

Zeugen, die in der Verhandlung gehört werden, fanden auf dem Bahngelände Stofftaschen mit Farbspray und an der Kleidung der Täter Farbspritzer. Eine Mitarbeiterin der Sicherheitsfirma sagt in der Verhandlung, dass ihre Kollegen festgestellt hatten, dass die Triebwagen vorher nicht besprüht waren. Außerdem rochen alle die frische Farbe.

„Wie sollen die Angeklagten in so kurzer Zeit die Triebwagen besprüht haben?“, fragt Rechtsanwalt Thorsten Hönnscheidt, der den 26-Jährigen verteidigt. „Die Waggons sind mindestens drei Meter hoch und es wurde keine Leiter gefunden.“ Daraufhin erwidert die Zeugin vom Sicherheitsdienst, dass sie eine Räuberleiter gemacht haben können. Auch Richter Janko Ehrlich hält es für möglich, dass die Angeklagten beide Wagen besprüht haben. „Das Sprayen geht schnell“, sagt er.

Der 33-Jährige sei kurzzeitig bei der Bahn beschäftigt gewesen, erklärte eine Zeugin, die im Auftrag der Bundesbahn nach der Tat gemeinsam mit der Polizei ermittelte. „Die Mitarbeiter erhielten Helme und Sicherheitswesten“, sagt sie. Ob er die Gegenstände nicht zurückgegeben hat oder ob die Angeklagten sie tatsächlich bei Ebay ersteigert haben, kann in der Verhandlung nicht geklärt werden. Das Gericht stellt deshalb in dem Anklagepunkt der Unterschlagung das Verfahren ein.

Richter Janko Ehrlich verurteilt den 26-Jährigen wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro. Der 28-Jährige muss eine Geldstrafe in Höhe 2250 Euro zahlen. Der 33-Jährige wird wegen Sachbeschädigung und des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe in Höhe von 1160 Euro verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.