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Grade noch mal Glück gehabt

Ein 25-jähriger Dresdner braucht vorerst nicht ins Gefängnis zu gehen. Er zeigte bei einer Pegida-Demonstration vor der Synagoge den Hitlergruß.

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© dpa

Von Alexander Schneider

Er will fast alleine eine ganze Flasche Whiskey getrunken haben, ehe er sich von einem „Kumpel Stefan“ zu einer Straftat habe verleiten lassen. Im Mai 2015 reckte Felix R. seinen rechten Arm zum Hitlergruß in die Höhe. Ausgerechnet vor der Synagoge, unmittelbar vor Polizeibeamten, als Teilnehmer einer Pegida-Demo. Der 25-jährige Dresdner war kein Unbekannter. Er war bereits einschlägig vorbestraft, weil er im Sommer 2014 mehrfach mit teilweise fremdenfeindlichen Übergriffen und „Sieg Heil“-Rufen aufgefallen war. Dafür hatte er eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten erhalten. Wegen der missglückten Bewährung erhielt R. für seinen Hitlergruß Ende 2015 am Amtsgericht Dresden eine zweimonatige Freiheitsstrafe. Natürlich ohne Bewährung. Da R. die Strafe nicht akzeptierte, fand am Freitag der Berufungsprozess am Landgericht statt.

„Ich war nicht mehr Herr meiner Sinne“, sagte er. Er sei nicht gegen Ausländer, nur gegen solche, die „hier Scheiße bauen“. Seit der Tat gehe er nicht mehr zu Pegida und mit „Stefan“ habe er auch nichts mehr zu schaffen. Seine Verteidigerin Cristina Wissmann argumentierte nun, ihr Mandant – er hat keinen Beruf gelernt, war Förderschüler mit ADHS und Lese-Rechtschreib-Schwäche – habe jetzt eine feste Stelle bei einer Abrissfirma. Daher könne man ihm eine günstige Sozialprognose attestieren. Die Staatsanwältin kritisierte zwar, dass der Angeklagte Bewährungsbrecher ist und seine Auflagen der früheren Verurteilung nur schleppend nachgekommen sei. Dass er sich von alten Kumpels losgesagt habe und die neue Job-Perspektive seien jedoch positive Entwicklungen.

Die Vorsitzende Richterin sagte, R. habe gewusst, dass er eine Straftat begeht. Auch wenn er nicht verstanden habe, was die NSDAP nach der Machtergreifung mit diesem Land angestellt habe. Sie setzte die Strafe zur Bewährung aus und schickte F. zu einer Suchtberatung. Außerdem muss er als weitere Auflage 500 Euro zahlen.