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Gottesackerstiftung wird aufgelöst

Der Friedhof Kleinnaundorf wird schon lange von der Stadt bewirtschaftet, ungeklärt war aber die Eigentumsfrage.

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Von Annett Heyse

Freital. Freitals einziger städtischer Friedhof war bisher mit einer „Gottesackerstiftung zu Kleinnaundorf“ verbunden. Der gehört das Grundstück an der Saarstraße, auf dem der Friedhof angelegt ist. Im Zuge der Bilanzierung des Stadtvermögens war aufgefallen, dass die Ruhestätte zwar von der Stadt bewirtschaftet wird, das Grundstück aber nicht in kommunalem Besitz ist. Das soll nun nachgeholt und die Stiftung dabei aufgelöst werden. Sie handele ohnehin nicht eigenständig, zudem existiere kein selbstständiger Stiftungszweck, heißt es aus dem Rathaus.

Die Gottesackerstiftung war 1879 gegründet worden. Die Stifter waren Privatleute, die das Grundstück für den Friedhof einbrachten. Bis dahin verfügten die Kleinnaundorfer über keinen eigenen Friedhof, ihre kleine Landgemeinde war zudem in der damaligen Kreuzkirchenparochie eingepfarrt. Die Verwaltung des Friedhofs sowie die außergerichtliche Vertretung standen von Anfang an dem Gemeinderat Kleinnaundorf zu. Nach heute geltendem Recht obliegt dies der Stadt Freital, dessen Ortsteil Kleinnaundorf seit 1973 ist.

Der Stadtrat beschloss daher die Auflösung der Stiftung und die Überführung des Grundstücks in Freitaler Vermögen. Das Landeskirchenamt der evangelisch-lutherischen Landeskirche hat bereits zugestimmt unter der Bedingung, den christlichen Charakter des Friedhofs stärker als bisher hervorzuheben. Dieser Passus war im Stadtrat umstritten, da Kleinnaundorf als einziger städtischer Friedhof auch Angehörigen anderer Glaubensrichtungen offen steht. Die Stiftungsbehörde der Landesdirektion muss den Vorgang jetzt noch genehmigen.