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Görlitzer Spielhalle wehrt sich

Der Betreiber des City-Casinos hat jetzt einen Hamburger Anwalt wegen der Schließungspläne des Landes eingeschaltet.

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© Pawel Sosnowski

Von Matthias Klaus

Görlitz. Der Besitzer des City-Casinos am Görlitzer Demianiplatz macht jetzt mit einem EU-Rechtsexperten gegen die Schließung mobil. Enes Mumcu, Chef der Firma Class Games aus Spremberg, zu dem das City-Casino gehört, hat den Hamburger Rechtsanwalt Rolf Karpenstein eingeschaltet. Dieser befindet sich derweil in einem regen Austausch mit der Landesdirektion. Hintergrund des Ganzen: Im Freistaat gilt seit 1. Juli 2012 der Glücksspielstaatsvertrag. Für ältere Spielhallen gab es eine Übergangsfrist bis zum 30. September dieses Jahres. Unter anderem müssen Spielhallen laut Glücksspielstaatsvertrag einen Mindestabstand zu Schulen und Schulsporthallen von mindestens 250 Meter Luftlinie haben. Aus diesem Grund hat die Spielothek im City-Center bereits geschlossen. Zudem ist der Verbund mehrerer Spielhallen ausgeschlossen.

Sachsenweit hätten demnach 171 Altspielhallen geschlossen werden müssen. Doch nicht alle Betreiber nahmen das für bare Münze, deshalb droht nun die Landesdirektion, verschickte Anhörungsschreiben. In Görlitz wurden acht Spielhallen unter die Lupe genommen. Vier bekamen die glücksspielrechtliche Erlaubnis. Wer ohne weitermacht, dem drohen bis zu 500 000 Euro Bußgeld.

„Was die Landesdirektion macht, verletzt das EU-Recht und auch das nationale Recht“, sagt der Hamburger Anwalt Rolf Karpenstein. Unter anderem sieht er die Drohungen mit Bußgeld als „unionsrechtswidrig“ an und es gebe dafür auch im nationalen Recht keine Grundlage, hat der Anwalt in einem der SZ vorliegenden Schreiben die Landesdirektion wissen lassen. Er empfinde das Vorgehen der Landesdirektion demnach als „skandalös“. Und Rolf Karpenstein wird noch deutlicher: Die „Drohung“ mit Untersagungsverfügungen und Bußgeldern sei „Ausdruck einer uneinsichtigen autoritären Haltung“, die in einem Rechtsstaat nichts verloren habe.

In Leipzig sieht man das Thema anders. „Die Landesdirektion Sachsen beachtet die einschlägige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts“, so Sprecherin Mandy Taube. Die Sächsischen Verwaltungsgerichte und das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen haben die Vorgehensweise der Landesdirektion Sachsen bestätigt, teilt sie auf eine SZ-Anfrage mit. Und: „Das Bundesverfassungsgericht und das Sächsische Oberverwaltungsgericht haben europäisches Recht mit einbezogen.“

Das Casino am Demianiplatz war dabei schon einmal in der Hand des Freistaates. Bis Anfang 2010 betrieb es die Staatliche Spielbanken GmbH aus Leipzig. Die Gründe für den Rückzug waren ganz profane. Wegen des drohenden Rauchverbotes und der Schließung des Kaufhauses kamen damals immer weniger Gäste, der Umbau für eine Raucherecke wäre zu teuer gewesen, so die offizielle Erklärung. Elf Jahre war bis dahin das Casino am Demianiplatz in Betrieb.