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Görlitzer dürfen sonnabends Lärm machen

Der Stadtrat hat erneut die Polizeiverordnung geändert – wenn auch unfreiwillig.

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Von Ingo Kramer

Der Stadtrat hat die im Januar geänderte Polizeiverordnung für die Stadt Görlitz erneut geändert. Diesmal aber unfreiwillig. Das Problem: Im Januar wurde beschlossen, dass lärmintensive Haus- und Gartenarbeiten zwischen 13 und 15 Uhr nicht durchgeführt werden dürfen. Das hat der Landkreis als Rechtsaufsicht beanstandet: Die Görlitzer Regelung verstoße gegen höherrangiges Recht und sei nichtig. Deshalb solle der Beschluss bis Jahresende zurückgenommen werden.

Das aber wollte die Görlitzer CDU nicht tun. Deren Stadtrat Thomas Leder sagte, dass in anderen Städten zumindest am Sonnabend von 13 bis 15 Uhr Ruhe herrschen muss. Das Gleiche wollte er auch in Görlitz. Nach Aussage von Bürgermeister Michael Wieler ist auch das städtische Justiziariat zur Auffassung gekommen, dass der Sonnabend mit höherrangigem Recht vereinbar wäre. Der Landkreis sieht das aber anders. „Die Frage ist, ob wir einen Rechtsstreit mit dem Landkreis wollen“, so Wieler.

Der Stadtrat will das nicht und hat daher mit deutlicher Mehrheit beschlossen, dass wochentags und auch am Sonnabend zwischen 7 und 20 Uhr lärmintensive Arbeiten erledigt werden dürfen.