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Gewerbe im Landschaftsschutzgebiet

Am Flughafen, in der Nachbarschaft von Volkersdorf, soll Platz für Unternehmen geschaffen werden. Interesse gibt es. Große Hürden ebenfalls.

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Von Sarah Herrmann

Gewerbeflächen werden knapp. Für Großprojekte hat Dresden nichts mehr im Portfolio. Deswegen greifen Bosch und Philip Morris auf das private Gewerbegebiet im Airportpark am Flughafen zurück. Damit andere Branchen-Riesen Geld in die Stadtkasse spülen, greift die Verwaltung nun zu einem ungewöhnlichen Mittel. Am Flughafen soll ein städtisches Angebot entstehen – mitten im Landschaftsschutzgebiet.

„Das ist außergewöhnlich“, räumt Kerstin Zimmermann vom Amt für Wirtschaftsförderung ein. Gebe es eine andere Fläche, würde die Stadt diesen Schritt nicht erwägen. Doch es gibt bereits einen Interessenten mit besonderen Bedürfnissen. „Vor drei Jahren haben wir eine Anfrage von einer großen Firma bekommen“, erklärt Zimmermann. „Diese braucht den direkten Zugang zum Rollfeld des Flughafens.“ Um welches Unternehmen es sich handelt, wird nicht verraten.

32 Hektar umfasst das Gebiet zwischen Autobahn, Feld-, Wilschdorfer Land- und Volkersdorfer Straße. Mindestens drei Unternehmen müssen sich dort niederlassen, damit das Gewerbegebiet kommunal betrieben werden kann. Noch sind die Pläne ganz am Anfang. Im Ortsbeirat Klotzsche holte sich die Stadtverwaltung am Montagabend die Zustimmung dafür, einen Bebauungsplan aufzustellen. Dem muss der Stadtrat ebenfalls noch zustimmen. Auch dann gibt es noch einige Hürden.

Zum einen ist das Areal derzeit im Besitz von sieben verschiedenen Privateigentümern. Mit ihnen muss über einen Verkauf verhandelt werden. Eigentümer, die ihre Flächen landwirtschaftlich nutzen, fordern teilweise Ersatzland. Einen Ausgleich muss es auch für den Eingriff ins Landschaftsschutzgebiet geben. Dafür müssen Flächen im direkten Umfeld des geplanten Gebiets gefunden werden, die entsiegelt werden. Für den Ankauf plant die Stadt rund eine Million Euro ein. „Finden wir keine Ausgleichsfläche, wird das mit dem Gewerbegebiet nichts“, sagt Zimmermann. Auch die Ergebnisse verschiedener Gutachten könnten die Pläne durchkreuzen. Bisher hat die Verwaltung nur überprüft, ob sich dort Tiere niedergelassen haben, die unter Artenschutz stehen. Das sei nicht der Fall. Außerdem müssen der fertige Bebauungsplan sowie der Antrag auf Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet öffentlich ausgelegt werden. Dann sind Einwände möglich.