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Gestrichelte Linien irritieren

Die Markierungen am Rand der Straße von Trebus zur Bundesstraße 115 sind ungewöhnlich. Aber bleiben so.

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© André Schulze

Von Katja Schlenker

Bleiben diese gestrichelten Linien? Diese Frage stellt Gemeinderat Toralf Friedrich in der jüngsten Sitzung in Hähnichen. Vor Kurzem ist der Abschnitt vom Ortsausgang Trebus bis zur Bundesstraße 115 saniert worden. Doch seitdem ist die Markierung am Rand der Fahrbahn nicht mehr durchgehend. Das verwirrt manchen, weil es unüblich in der Region ist. Einige fragen sich nun, ob die Straße fertig ist oder sich das noch ändert.

Jedoch hat alles seine Richtigkeit, erklärt Sprecherin Marina Michel vom Landratsamt in Görlitz. Grundlage für die gestrichelten Linien sei die Richtlinie für die Anlage von Landstraßen, die seit 2012 gilt. Diese besagt, dass die Linien am Rand gestrichelt sein sollen, wenn die Straße weniger als sechseinhalb Meter breit ist. Mit dem Aufbringen dieser Leitlinien im Abstand von je einem halben Meter vom Rand der befestigten Fläche verbleibe eine „Restbreite“ von weniger als fünfeinhalb Metern, sodass eine Mittelmarkierung entfällt, teilt Marina Michel mit. Autofahrer sollen anhand der fehlenden Mittellinie auf die geringere Breite der Straße aufmerksam gemacht werden. Und damit zu erhöhter Vorsicht, falls größere Fahrzeuge entgegenkommen.

Diese Art der Randmarkierung sei zwar noch nicht in der Straßenverkehrsordnung verankert, darf aber bereits angewendet werden, wenn Straßen neu gebaut oder saniert werden, welche zu schmal sind. Außerdem weist Pressesprecherin Marina Michel darauf hin, dass diese gestrichelte Linie nicht identisch mit den Schutzstreifen für Radfahrer ist, welche innerhalb von Ortschaften zu finden sind.