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Geschubst und beleidigt

Zwei Döbelner erhalten Geld- und Bewährungsstrafen, weil sie sich Kontrollen der Polizei widersetzten.

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© Symbolbild/dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Der 28-jährige Döbelner und sein ein Jahr jüngerer Kumpan stehen nicht das erste Mal vorm Amtsgericht Döbeln. Diesmal wird ihnen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Der 28-Jährige ist auch wegen Beleidigung angeklagt.

Am 17. Februar 2016 gegen 0.45 Uhr wurden Polizeibeamte zu einem Einbruch an die Leipziger Straße in Döbeln gerufen.Auf dem Hinterhof trafen die Beamten die beiden Angeklagten. Diese standen mit mehr als 1,3  Promille erheblich unter Alkoholeinfluss. Als die Polizisten die Personalausweise der beiden kontrollieren wollten, soll der 27-Jährige einen Beamten gegen den Brustkorb gedrückt haben, um ihn wegzustoßen. In das Gespräch der beiden schrie der 28-Jährige ständig hinein. Ein weiterer Polizist stellte sich zwischen den Schreihals und seinen Kollegen. Daraufhin beleidigte der 28-Jährige den Beamten als „Arschloch, Vogel, blöde Tussi“. Beim Versuch, dem 27-Jährigen Handschellen anzulegen, habe dieser sich weggedreht, um sich der Festnahme zu entziehen. Bei dem Gerangel ging die Brille eines Polizisten kaputt. Den Beamten gelang es schließlich, die Männer in ein Polizeifahrzeug zu setzen. Beide mussten die Nacht in der Ausnüchterungszelle des Döbelner Reviers verbringen. Die Polizisten erstatteten Anzeige.

Vor Gericht erklärt der 28-Jährige, dass er den Beamten nicht weggestoßen habe. Es wäre aus Versehen passiert.Auch der 27-Jährige gesteht die Tat. „Wir waren zur falschen Zeit am falschen Ort“, meint er. Beide waren zur Tatzeit auf dem Heimweg vom Dartspielen. Einen Einbruch gab es an der Leipziger Straße nicht.

Im    Bundeszentralregister    hat   der   27-Jährige zwei Einträge wegen Sachbeschädigung und Trunkenheit im Verkehr. Bei dem 28-Jährigen stehen elf Einträge zu Buche, die meisten wegen Diebstahl, Hausfriedensbuch, Körperverletzung, Sachbeschädigung und wegen des Fahrens ohne Führerschein.

Richter  Janko  Ehrlich  verurteilt den 27-jährigen Wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1 600 Euro. Außerdem muss er 58,50  Euro für die Brille des Polizeibeamten zahlen. Der 28-Jährige wird wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung verurteilt. In sein Urteil geht ein Urteil wegen Diebstahls vom 3. Juni 2016 mit ein.