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Geschäftsmann verdient sich mit Drogen ein Taschengeld

Der Meinsberger gesteht Drogenhandel vorm Amtsgericht. Nur deshalb bleibt der Unternehmer auf freiem Fuß.

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Von Peter Schmieder

Der 41-Jährige Tony H. habe mit Chrystal gehandelt. Das Telefon des selbstständigen Fachinformatikers wurde überwacht. Der Mann, der nach eigenen Angaben mitten im Leben steht, entsprach in keinster Weise den üblichen Verdächtigen. Tony H. verdient gut. Er führt seine eigene Firma. Trotzdem hatte er mehrfach Kontakt zu einem Dealer und Kleinkriminellen. „Einige aus dieser Gruppe wurden bereits verurteilt“, sagte Staatsanwältin Rickert. Nach der Telefonüberwachung, die den Verdacht erhärtete, folgte die Hausdurchsuchung. Nur einige Gramm der synthetischen Droge wurde dabei gefunden. Allerdings konnten die Ermittler eine Feinstwaage sicherstellen, die üblicherweise von Drogenhändlern zur Dosierung verwendet wird. „Ja, ich hatte Drogen im Haus, aber nur zum Eigenverbrauch“, sagte Tony H. Anhand der Telefondaten konnte ihm der Kontakt zu drei Personen nachgewiesen werden, gegen die Verfahren laufen. Den Männern wird Drogenbesitz vorgeworfen.

Partydroge fürs Wochenende

Die Schlussfolgerung, dass Tony H. sie mit dem Stoff versorgt hat, lag aus Sicht der Ermittler nahe. „Ich kenne die eben, deshalb hatte ich mit denen telefoniert“, sagte der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, monatlich 1,5 Gramm der Partydroge gekauft zu haben. Die habe er dann weiterveräußert. Monatlich habe er sich im Jahr 2009 das Chrystal beschafft, insgesamt 18 Gramm. „Das habe ich an den Wochenenden selbst konsumiert“, sagte der Angeklagte.

Endgültig Aufschluss hätten nur die aufgezeichneten Telefongespräche bringen können. Das Anhören der Bänder hätte aber mehrere Tage gedauert. „Normalerweise ärgern wir damit die Gerichte“, sagt Verteidiger Clemens Louis aus Essen. Ein Aufwand, der sich in Döbeln kaum lohnen würde. Die Menge Chrystal war viel zu gering. Fraglich wäre auch, ob die Tonbänder den Angeklagten hätten entlasten können. Louis muss es wissen – seine Kanzlei ist auf Drogendelikte spezialisiert. Richterin Weik sah das ähnlich. Sie unterbrach die Verhandlung.

Plötzliches Geständnis

Der Verteidiger konnte auf seinen Mandanten einwirken. Auch die Staatsanwältin hatte Kompromissbereitschaft angedeutet. Ein „Deal“ bahnte sich an. Nach der Unterbrechung gestand Tony H. plötzlich vollumfänglich. Ja, er habe kleine Mengen der Droge verkauft. Mehr als ein Taschengeld sei dabei aber nicht rausgesprungen. Ein Jahr und acht Monate Freiheitstrafe, ausgesetzt als dreijährige Bewährung, forderte die Staatsanwältin. Der Verteidiger schloss sich dem an. Richterin Weik entsprach in ihrem Urteil dieser Forderung. Zusätzlich muss der Mann 1000 Euro an die Diakonie Döbeln zahlen. Die müssten sich mit den Opfern des Chystalkonsums auseinandersetzen. „Chrystal zerstört die Nervenbahnen zwischen den Gehirnhälften unwiderruflich“, schildert Weik. Drastisch sind die Folgen: „Die Abhängigen verblöden einfach.“