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Geschädigter lügt vor Gericht

Ein Mann aus Hirschstein und zwei Döbelner standen wegen Nötigung vor Gericht. Sie wurden freigesprochen.

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Von Helene Krause

Weil er der Verhandlung vorm Jugendschöffengericht fernblieb, wird einer der drei Angeklagten von der Polizei vorgeführt. Vorgeworfen werden dem 21-jährigen Döbelner und den beiden Mitangeklagten, einem 19-jährigen Döbelner und einem 24-Jährigen aus Hirschstein, gemeinschaftliche Nötigung, schwerer Raub und Körperverletzung.

Der 19-jährige Geschädigte aus Waldheim war mit einer Bekannten der Beschuldigten liiert. Sie erzählte den Angeklagten, sie sei in der Beziehung geschlagen worden. Die Frau und die Angeklagtenfuhren daraufhin am 25. März 2013 nach Waldheim. Der 19-Jährige und der 21-Jährige stiegen auf dem Markt aus dem Auto, wo es zu einem Wortgefecht mit dem Geschädigten kam. Den Mann sollen sie geschubst und ins Auto gezogen haben. Danach sollen sie mit ihm auf den Parkplatz am Töpelberg gefahren sein, ihn aus dem Auto gezogen und ihm gedroht haben, ihn an das Fahrzeug zu ketten. Sie sollen dem Mann eine Stahlkette, eine Axt und ein Messer gezeigt haben. Per SMS rief das Opfer eine Harthaerin um Hilfe, worauf ihm das Handy abgenommen wurde. Als die Bekannte auf dem Parkplatz erschien, sollen die Angeklagten und die Ex-Freundin des Opfers ins Auto gestiegen und weggefahren sein.

Anzeige erst Monate später

Die Angeklagten erklärten, dass der Geschädigte freiwillig zu ihnen ins Auto gestiegen sei. „Er hatte Fotos von seiner Exfreundin auf seinem Handy“, erklärt der 19-Jährige. „Wir wollten, dass er die löscht.“ Außerdem soll der Geschädigte die Beschuldigten im Vorfeld mehrfach beleidigt haben. „Wir haben uns zuvor ziemlich heftig provoziert“, sagt der 19-Jährige. Deswegen gab es schon eine Verhandlung vorm Amtsgericht Döbeln. „Wir wollten das mit ihm klären.“ Auf dem Parkplatz an der Bundesstraße 175 hätte er dem Opfer dann das Handy abgenommen. „Ich wollte sehen, ob er die Fotos gelöscht hat.“ Das Mobiltelefon sollte sich der Geschädigte später bei ihm abholen. Eine Stahlkette hatte der Angeklagte in seinem Rucksack dabei. Die gehörte zu seiner Arbeitsausrüstung. Der Rucksack lag im Kofferraum. Herausgenommen haben will er ihn nicht. Eine selbstgebastelte Axt und ein Messer hatten die Beschuldigten nicht dabei. Auf dem Parkplatz saßen Täter und Opfer auf einer Bank beisammen und redeten. Dann hat der Geschädigte seiner Bekannten eine SMS geschickt. Als der 19-Jährige dem Opfer das Mobiltelefon wegnahm, sei der Geschädigte zur Straße gelaufen. Der 21-Jährige verfolgte ihn und schlug ihn.

Von einer Axt und einem Messer wissen die Angeklagten nichts. Davon erzählte der Geschädigte auch erst in der zweiten polizeilichen Vernehmung. Außerdem erstatte er erst Monate später Anzeige. In der ersten Vernehmung erzählte er von Stahlkette, Axt und Messer nichts und auch nicht davon, dass er mit Gewalt ins Auto gezerrt worden und bedroht worden sei. In der Zeugenbefragung verstrickt er sich immer wieder in Widersprüche. So soll er von dem 21-Jährigen nicht geschlagen worden sein. Doch der gestand die Schläge gleich zu Beginn der Verhandlung. Auch gibt er zu, freiwillig in den Pkw eingestiegen zu sein. Der 24-Jährige will bei dem Vorfall nur Fahrer gewesen sein. „Ich wollte die 15 Euro fürs Benzin“, sagt er. „Nur deswegen fuhr ich nach Waldheim. Ich war damals arbeitslos.“ Auf dem Parkplatz in Töpeln will er mit der Exfreundin des Geschädigten nur beim Auto gestanden haben. Die Exfreundin fehlte als Zeugin vor Gericht.

Weil die Vorwürfe nicht zu beweisen sind, spricht das Gericht den 19-Jährigen und den 24-Jährigen frei. Wegen einer vorherigen Verurteilung wird das Verfahren gegen den 21-Jährigen eingestellt.