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Gericht zweifelt an Glaubwürdigkeit von Zeugen

Ein 53-Jähriger aus Hartmannsdorf soll einen BMW verkauft haben, in dem er den Tacho manipuliert hatte. In dem Fall ist einiges merkwürdig.

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© dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Drei Verhandlungstage brauchte das Amtsgericht Döbeln, um zu einem Urteil in einem Betrugsfall zu kommen.

Im Oktober 2015 hatte ein 53-jähriger Mann aus Hartmannsdorf für 13 900 Euro einen BMW bei Ebay angeboten. Das Fahrzeug sollte 130 000 Kilometer gefahren sein. Ein Käufer aus Biberach erstand das Auto. Jetzt musste sich der Verkäufer des BMW vor dem Amtsgericht Döbeln verantworten. Vorgeworfen wurde ihm Betrug. Er soll den Tacho des Fahrzeugs um rund 100 000 Kilometer zurückgedreht haben. Den Käufer entstand dadurch ein Schaden in Höhe von 5 000 Euro (der DA berichtete).

Weil der Angeklagte am ersten Verhandlungstag die Tat leugnete, musste ein Gutachten eingeholt werden. Doch auch das konnte nicht eindeutig zur Klärung des Falles beitragen. Laut dem Gutachten soll der BMW am Verkaufstag noch 7 900  Euro Wert gewesen sein. Gehandelt werden diese Fahrzeuge jedoch höher. Ein Autohaus aus Hartmannsdorf schätzte das Fahrzeug am Verkaufstag auf 10 600 Euro. Laut Verteidiger Rechtsanwalt Ralf Werner Krause aus Neukirchen/Erzgebirge wird solch ein Auto derzeit noch für 9 500 Euro im Internet angeboten, obwohl die gefahrenen Kilometer sogar bei mehr als 300 000 liegen. Der Käufer will das Fahrzeug im Jahr 2015 für 11 200 Euro erstanden haben. In dem Preis seien 200 Euro für einen Laptop enthalten gewesen.

Allerdings gibt es bei dem Verkaufshandlungen einige Ungereimtheiten. Es wurden weder ein Kaufvertrag noch eine Quittung ausgestellt. Die eigentliche Verkaufshandlung, einschließlich Geldübergabe, habe niemand gesehen. „Bei einem Kaufpreis von 11 000 Euro lasse ich mir einen Kaufvertrag ausstellen oder eine Quittung“, war sich Staatsanwältin Angelika Rickert sicher. „Eine Quittung ist schnell geschrieben.“ Sie hielt auch den Käufer für nicht ganz glaubwürdig. Der sagte als Zeuge, dass er aus Zeitgründen keinen Vertrag wollte. „Einer hat hier die Unwahrheit gesagt“, erklärte Rickert in ihrem Plädoyer. Allerdings war sie sich sicher, dass der Käufer keine Anzeige erstattet hätte, wenn er gemauschelt hätte. Dass betrogen wurde, konnte sie nicht nachweisen. Sie plädierte auf Freispruch. Dem stimmte der Verteidiger zu.

Richterin Magdalena Richter sprach den Angeklagten frei. „Dass Schaden entstanden ist, kann ich nicht mit Sicherheit sagen“, meinte sie in der Urteilsbegründung. „Ob sie den Käufer reinlegen wollten, kann ich nicht nachweisen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.