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Gericht verurteilt Hooligans

Das Dresdner Landgericht hat fünf Hooligans wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs verurteilt.

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© SZ

Dresden. Das Dresdner Landgericht hat fünf Mitglieder der „Hooligans Elbflorenz“ wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs verurteilt. Die Staatsschutzkammer verhängte am Montag Haftstrafen zwischen neun Monaten und vier Jahren sowie in einem Fall eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 20 Euro. Die Richter sahen eine feste Vernetzung der Ultra-Szene mit dem rechtsextremen Milieu. Noch während der Urteilsverkündung wurde der Vorsitzende Richter Peter Lames aus dem Zuschauerraum mit „Jude“ beschimpft.

Angeklagt waren die Männer, die teils vermummt den Gerichtssaal betraten, wegen organisierter Schlägereien mit anderen Hooligans etwa am Rande von Fußballspielen sowie einem Überfall auf Dönerläden in der Dresdner Neustadt nach dem EM-Halbfinale Türkei-Deutschland 2008. Diese Überfälle wogen nach Aussage des Gerichtes am schwersten und waren verabredet. Die Gruppe habe eine Vormachtstellung in der gewaltbereiten Hooliganszene im Raum Dresden erlangen wollen, beschrieb Lames das Ziel der Angeklagten.

„Wir können sagen, die rechtsradikale Gesinnung war Geschäftsgrundlage“, sagte Lames bei der mehr als zweistündigen Urteilsbegründung. Es habe mannigfaltige Kontakte zum Dunstkreis der rechtsextremen Szene gegeben, unter anderem zu einem Kopf der inzwischen verbotenen Kameradschaft „Skinhead Sächsische Schweiz“. „Das Urteil ergibt sich aus dem Strafgesetz, der deutschen Geschichte und der deutschen Gegenwart“, sagte Lames abschließend.

Den zu vier Jahren Haft verurteilten 37-Jährigen bezeichnete der Richter als Haupt der Gruppe. Die anderen Verurteilten sind zwischen 26 und 35 Jahre alt. Der jüngste der Verurteilten war schon früher wegen des Überfalls auf die Dönerläden zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ihm wurde in dem aktuellen Prozess vor allem die Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung zur Last gelegt, so dass er nun zu weiteren neun Monaten Haft verurteilt wurde. Bei den Überfällen auf die Dönerläden hatten etwa 50 Vermummte die Lokale verwüstet und Angestellte wie Besucher teils erheblich verletzt.

Der Prozess lief seit August 2011, es gab 92 Verhandlungstage. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das Gericht kritisierte in seiner Urteilsbegründung mehrfach die Ermittlungsbehörden, denen es an Führung gefehlt habe.

Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) erklärte zum Urteil: „Die Gesellschaft schaut beim Thema Rechtsextremismus sehr genau hin. Wir lassen es uns nicht bieten, wenn gewaltbereite rechtsextreme Schläger den Fußball für ihre verwerflichen Taten missbrauchen.“ Die Fan-Gruppe Dresdner Ultras verwies darauf, dass nicht sie, sondern die „Hooligans Elbflorenz“ von dem Urteil betroffen seien. (dpa)