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Gericht verbietet Neonazi-Demo

Der Verbot einer rechten Neonazi-Kundgebung auf dem Neumarkt ist ein erster Erfolg gegen rechts. Dennoch müssen etwa 3.000 Polizisten am 13. Februar in der Innenstadt für Sicherheit sorgen.

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© Eric Münch

Alle, die sich am 13. Februar gegen den Missbrauch des Gedenkens durch Neonazis engagieren, haben einen kleinen Sieg errungen. Das Verwaltungsgericht Dresden bestätigte am Freitag den Bescheid des Ordnungsamtes gegen eine Kundgebung des Anmelders Maik Müller. Er plant, am kommenden Donnerstag unmittelbar vor der Frauenkirche eine Versammlung mit dem Motto „Den Toten eine Stimme geben“. Das Gericht wies der rechtsgerichteten Gruppierung aus Sicherheitsgründen wegen mehrerer anderer Veranstaltungen in unmittelbarer Nähe des Neumarkts einen anderen Ort zu – nach SZ-Informationen in der Nähe des Hauptbahnhofs.

Da Müller die Entscheidung am Oberverwaltungsgericht Bautzen anfechten will, sind vorerst keine konkreten Aussagen zu Orten des Demonstrationsgeschehens am 13. Februar möglich. Die Polizei hat einen Großeinsatz vorbereitet, um gegnerische Demonstranten auf Abstand zu halten. Etwa 3.000 Polizisten werden in der Stadt sein. Polizeichef Dieter Kroll sagte, man müsse die – letzte – Gerichtsentscheidung abwarten. Den Neumarkt jedoch wegen einer Kundgebung von Rechten zu teilen, halte er für nicht möglich.

Der Stadt liegen zwölf Versammlungsanmeldungen für den 13. Februar vor. Darunter die Menschenkette quer durch die Innenstadt, Mahnwachen, Aufzüge und Kundgebungen und nicht zuletzt der Täterspuren-Mahngang. Die Rechtsextremen hatten zunächst auch einen Aufzug geplant, meldeten dann aber überraschend eine Kundgebung am Neumarkt an. Die Richter bestätigten das städtische Verbot am Neumarkt, meldeten aber Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit an. Diese Bedenken seien hier jedoch belanglos, da auf dem Neumarkt und an anderen von Müller geforderten Orten bereits andere Kundgebungen angemeldet waren. (lex)