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Gericht rügt Umgang mit Radio-Initiative

coloRadio wurden zu Unrecht Fördermittel vorenthalten. Nun rüffelt das Verwaltungsgericht die Landesmedienanstalt dafür.

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Von Alexander Schneider

Schon seit 20 Jahren funkt die Radio-Initiative Dresden e. V. aus der Neustadt – viel Politisches, selten Angepasstes und dazu coole Musik, die im kommerziellen Hörfunk nicht gespielt wird. Jeden Abend ist „coloRadio Dresden“ auf Sendung, 49 Stunden die Woche, auf den UKW-Frequenzen 99,3 und 98,4. Doch der runde Geburtstag wird überschattet von einem jahrelangen Rechtsstreit mit der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM). Die weigert sich beharrlich, den ungeliebten Dresdner Verein so adäquat zu unterstützen wie andere Bürgerradios im Freistaat – darunter selbst Uni-Sender wie „Radio Mephisto“ in Leipzig oder „Radio 99drei Mittweida“. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Dresden diese Ungleichbehandlung und letzten Endes die Art und Weise der Förderung nach Gutsherrenart durch die SLM heftig gerügt.

Es geht um die Kosten für das Ausstrahlen des Programms von rund 14 000 Euro im Jahr. Bis 2009 wurden sie von der kommerziellen Anbieterin von „Apollo Radio“, das sein Programm zu den übrigen Zeiten über die Frequenzen ausstrahlt, getragen. 2009 kündigte die Anbieterin jedoch die Übernahme dieser Verbreitungskosten. Die Dresdner Radio-Piraten beantragten daher einen Zuschuss bei der SLM – blitzten aber ohne nähere Begründung ab. Seitdem ist die Sache ein Fall für die Justiz. Die Radio-Initiative verklagte die SLM. Ihr Leipziger Anwalt Thomas Neie kritisierte, alle anderen Bürgerradio-Programme würden gefördert, nur coloRadio nicht. Dem entgegnete die SLM nur knapp, die Mittel dafür, rund 35 000 Euro, seien ausgeschöpft, kurz: Der Kuchen sei bereits verteilt.

In dem Prozess vor dem Verwaltungsgericht – nach mehr als drei Jahren – kritisierten die Richter nun, dass die SLM keine Ermessensentscheidung für die abgelehnte Förderung anführen könne, wenn das Ermessen gar nicht ausgeübt werde. Das Gericht gab der Klage von coloRadio statt und sprach von einem rechtlich eindeutigen Fall. Es sei auch nicht klar, wie die Gesamtfördersumme der SLM, jährlich die genannten 35 000 Euro, zustande kommt.

Wenn sie die Entscheidung akzeptiere, müsse die Landesmedienanstalt ihre Förderung ab dem Jahr 2010 nun neu regeln, also auch für die Jahre 2011 bis 2013, so die Richter. Die Kläger hätten einen Anspruch auf die Förderung wie alle anderen auch. Wenn sie oder andere Sender nicht berücksichtigt werden sollten, müsse die SLM dies jedoch gut begründen. Die Entscheidung könnte bedeuten, dass nun alle Bürgersender weniger Zuschüsse erhalten, je nachdem wie die SLM die Kriterien definiert.

Der Dresdner Verein hat sich nicht unterkriegen lassen. Zwar gab es Hilfszuschüsse aus dem Rathaus, doch die monatlich „mehr als tausend Euro fürs Senden“ wurden weitgehend selbst erwirtschaftet. Natürlich sieht die Initiative in der Benachteiligung politische Ursachen. Man kann zu coloRadio stehen, wie man will, aber der Umgang der Landesmedienanstalt mit den Dresdner Radiomachern war keine Werbung für den Rundfunk.