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Gericht mildert Urteil für Handyladen-Einbrecher

Die Große Strafkammer der Außenkammer Bautzen des Landgerichtes Görlitz hat vier Monate weniger für einen gewalttätigen Dieb verhängt – weil der Anteil an Verkehrsgefährdung zu hoch erschien.

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© nikolaischmidt.de

Von Ralph Schermann

Die Große Strafkammer der Außenkammer Bautzen des Landgerichtes Görlitz hat Tomasz Faskowicz* wegen mehreren Diebstählen und anderen Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Grundlage dafür war die Revision des Angeklagten, der der Bundesgerichtshof (BGH) teilweise stattgegeben hatte. Tomasz Faskowicz ging damit gegen das Urteil des Landgerichtes in Görlitz vom Herbst 2016 vor, das ihm drei Jahre und vier Monate Gefängnis auferlegt hatte.

Die Konstellation ist von Laien juristisch nicht ganz leicht zu verstehen oder nachzuvollziehen. Denn die damaligen Verurteilungen wegen Diebstahls und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte waren bereits lange rechtskräftig. „Sie wurden vom BGH auch nicht aufgehoben“, bestätigt der Bautzener Gerichtssprecher Reinhard Schade. Aber zu dem gesamten Tatkomplex zählte auch der Vorwurf des Versuchs des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Dieser wurde als Teil des früheren Urteils abgekoppelt. Weil es aber letztlich um eine neu zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe ging, musste „dazu vollständig neu verhandelt und Beweis erhoben werden“, erklärt Reinhard Schade.

Wer sich an den zugrunde liegenden Fall erinnert, wird möglicherweise diesem Prozedere nicht unbedingt folgen wollen, doch juristische Erfordernisse wirken oft anders als das Verständnis des Publikums. Hier zur Erinnerung, worum es ging:

Rückblende ins Jahr 2015. Am 12. November 2015 fuhren zwei Einbrecher, Tomasz Faskowicz aus Piensk, 33 Jahre alt, und ein Landsmann um 4 Uhr mit einem gestohlenen Auto bewusst und kräftig in die Tür eines Handy-Geschäftes im Königshufener Marktkauf-Komplex. Sie rafften in Windeseile 21 Mobiltelefone zusammen und flohen mit dem leicht demolierten Einbruchsauto. Sie hinterließen dem Ladenbetreiber einen Schaden von rund 7 000 Euro, und sie richteten darüber hinaus für rund 10 000 Euro Beschädigungen an, am Eingang und an der Alarmanlage. Später sagte Tomasz Faskowicz aus, sich mit einer kleinen Flasche Zitronen-Wodka enthemmenden Mut angetrunken und dazu auch noch die Droge Crystal konsumiert zu haben. Vielleicht verlor er deswegen auch die Orientierung. Denn die Täter wollten bei Deschka über die Neiße nach Polen, gerieten aber auf die Straße nach Markersdorf. Da Zeugen in Königshufen sofort die 110 angerufen hatten, war die Polizei den Einbrechern schnell auf den Fersen. Ein Streifenwagen klebte in waghalsiger Verfolgung am Fluchtauto, aus dem der Beifahrer mit dem Hinauswerfen von allerlei Gegenständen, darunter einem Feuerlöscher, die Polizisten abzuschütteln versuchte. Kurz vor Reichenbach war mit solchen Versuchen Schluss: Dort hatte eine andere Polizeistreife ein Nagelband über die Straße gelegt, als die beiden Straftäter den polizeilichen Anhaltezeichen nicht Folge leisteten. Die Reifen des Tatautos platzten. Die Flucht zu Fuß dauerte nicht lange, dann nahmen die Beamten Faskowicz fest. Sein Kumpan schaffte es bis Neucunnewitz und zwang dort eine Autofahrerin, ihn mitzunehmen. Gegen diesen Mittäter gab es eine gesonderte Gerichtsverhandlung.

Seine Tat sei spontan gewesen, sagte Tomasz Faskowicz vor dem Landgericht aus, gab sich reumütig, entschuldigte sich beim Ladenbetreiber. Bei seiner Vita schien das nicht so einfach nachvollziehbar. Denn seit seinem 18. Lebensjahr stehen allerlei Delikte zu Buche, vor allem Drogenmissbrauch. 2006 kam er erstmals hinter Gitter. Der Gutachter, ein Facharzt für Psychiatrie, bescheinigte ihm eine „dysfunktionale Persönlichkeitsstörung“. Er sei jemand, der Regeln bricht und mit einer „gewissen Eiseskälte“ seine Taten durchziehe. In Görlitz war ihm anhand seiner DNA schnell ein weiterer Einbruch nachzuweisen. Kurz vor der Aktion nahe Marktkauf hatte Tomasz Faskowicz ein Handy-Geschäft am Postplatz um zehn Mobiltelefone erleichtert, nachdem er die Eingangstür mit einer Axt zerstört hatte. Das Diebesgut war für den Verkauf über das Internet vorgesehen.

Für all das entschied sich das Landgericht bei der Verhandlung im September 2016, Faskowicz für 40 Monate einer Justizvollzugsanstalt zu übergeben. Die Neubewertung nach der Revision durch den BGH senkte dieses Urteil jetzt auf 36 Monate, weil ein im Urteil der ersten Instanz enthaltener Anteil „hinsichtlich des vorgeworfenen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ in Zweifel gezogen wurde.

* Name von der Redaktion geändert